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Mieter

Betriebskostenabrechnung: Jede zweite fehlerhaft

Die Betriebskostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, mit der Vermieterinnen die laufenden Kosten eines Mietobjekts auf die Mieterinnen umlegen. Sie sollte transparent aufzeigen, welche Nebenkosten im Abrechnungszeitraum entstanden sind und welchen Anteil jede Mietpartei zu zahlen hat. Zu den typischen Betriebskosten zählen unter anderem Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Grundsteuer, Aufzugskosten oder Gartenpflege. Nicht

Vermieter müssen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser tragen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mietern und Vermietenden auf. Es gilt erstmals für Heizkosten, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese erreichen in diesen Wochen die Haushalte. Seit 2021 hat der CO2-Ausstoß einen Preis, den zum Beispiel die Lieferanten von Heizöl und Erdgas für

ZDF-Magazin „Frontal 21“: Mehr als zwei Drittel der Heizkostenabrechnungen falsch oder klärungsbedürftig

Verbraucherschützer: „Ein alarmierendes Ergebnis für Verbraucher“ Nur jede dritte Heizkostenabrechnung ist korrekt erstellt worden. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen in einer mehrjährigen Untersuchung, über die das ZDF-Magazin „Frontal21“ exklusiv berichtet. „Das ist ein alarmierendes Ergebnis für Verbraucher“, kritisiert Svenja Gesemann, Expertin des Marktwächters Energie. Es sei davon auszugehen, dass Mieter aufgrund