Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz: „Keine Angst vor Klagen“
Bald tritt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft, aber aktuell reicht das Angebot nur für 28 Prozent der Kinder – Eltern können also die Gerichte anrufen, wenn ihr Kind leer ausgeht. „Keine Angst vor Klagen“ „Eltern müssen keine Angst vor Klagen haben. Ich gehe davon aus, dass sie gewinnen“, sagt Ronald Richter, Rechtsanwalt in