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Hipp

TV-Tipp: Firmentaktik – Hipp verschleiert seinen Namen

Nach lautstarker Kritik wegen des hohen Zuckergehaltes hat Hipp seinen süßen Instant-Babytee aus dem Sortiment genommen. Doch Hipp verkauft trotzdem weiterhin süßen Granulattee für Babys – unter dem Namen einer Tochterfirma des Unternehmens. In der Sendung am 19.08.2013 fragt markt nach, wie Hipp diese Taktik mit dem guten Namen vereinbaren will. markt – das Wirtschafts-

Hipp Tochterfirma Bebivita verkauft Zucker-Tees mit zahnschädigenden Zusätzen für Kleinkinder

Berlin, 01. August 2013. Nach Verbraucherkritik hatte Hipp seine Zuckergranulat-Tees für Kleinkinder 2012 vom Markt genommen – unter anderem Namen verkauft das Unternehmen solche Produkte bis heute weiter. Für Bebivita, eine 100-prozentige Tochterfirma, hat Hipp offenbar die eigenen Maßstäbe außer Kraft gesetzt: Der Instant-„Kinder-Früchtetee“ widerspricht allen gängigen Ernährungsempfehlungen und ist auch noch mit einem Zusatzstoff

Goldener Windbeutel 2012: Hipp nimmt zuckerhaltige Kinder-Instant-Tees vom Markt

(ck) – Hipp nimmt nach Informationen des Tagesspiegel die umstrittenen zuckerhaltigen Instant-Tees vom Markt. Das im bayerischen Pfaffenhofen ansässige Unternehmen reagiere damit auf die Auseinandersetzung mit foodwatch, so der Berliner Tagesspiegel in seiner Montagsausgabe. Ab November solle es dann einen zuckerfreien Tee geben. Hipp bewarb zuckrige Instant-Tees als geeignete Getränke für Kleinkinder schon ab dem 12.

HIPP-Zuckergranulat-Tees sind keine Apfelschorle: aid-Empfehlungen falsch ausgelegt

(aid) – Foodwatch verleiht HIPP den „Goldenen Windbeutel“ für die dreisteste Werbelüge seiner Zuckergranulat-Tees. HIPP weist in einer internen Stellungnahme an foodwatch die Vorwürfe zurück: Man befolge die Empfehlungen des aid Infodienst e.V., Bonn, aus „Das beste Essen für Kleinkinder“. Der aid infodienst freut sich zwar, dass das Unternehmen HIPP die neutralen und wissenschaftlich fundierten

foodwatch-Aktion bei Hipp: Baby-Nahrungshersteller lehnt Preis für die Werbelüge des Jahres ab

Am Firmensitz von Hipp im bayerischen Pfaffenhofen (Ilm) hat die Verbraucherorganisation foodwatch heute den Goldenen Windbeutel für die Werbelüge des Jahres verliehen. Der Babynahrungshersteller erhält den Preis für seine zuckrigen Instant-Früchtetees, die entgegen allen Ernährungsempfehlungen als geeignet für Kleinkinder ab dem 12. Lebensmonat beworben werden. „Ich will keine Werbelüge mehr sein“ – mit diesem Transparent

Werbelüge des Jahres: Hipp gewinnt den Goldenen Windbeutel 2012

Zuckrige Instant-Tees bewirbt Hipp als geeignete Getränke für Kleinkinder schon ab dem 12. Monat – diese Irreführungskampagne haben Zehntausende Verbraucher zur dreistesten Werbelüge des Jahres gewählt. Das ist das Ergebnis der Online-Abstimmung auf www.abgespeist.de, dem foodwatch-Portal gegen Etikettenschwindel. Für seine Zuckergranulat-Tees „Früchte“, „Waldfrüchte“ und „Apfel-Melisse“ erhält Hipp heute (Dienstag, 19. Juni) den Goldenen Windbeutel 2012.

Hipp will Zuckergranulat-Tees für Kleinkinder bis Jahresende vom Markt nehmen

Hipp will seine für Kleinkinder ab 12 Monaten beworbenen Instant-Tees auf Zuckergranulat-Basis bis Ende des Jahres vom Markt nehmen. Das kündigte der Babynahrungshersteller gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch nach der Nominierung des Produkts für die Wahl zum „Goldenen Windbeutel“ an. „Wir werden bis Ende diesen Jahres die drei beanstandeten Produkte durch neue Produkte ohne Zuckerzusatz ersetzen“,

Zucker für die Kleinsten: Wie Hipp mit seinen Instant-Tees Eltern verschaukelt

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat dem Unternehmen Hipp Irreführung bei der Vermarktung von Instant-Tees für Kleinkinder vorgeworfen. Mit der Glaubwürdigkeit, die das Unternehmen bei vielen Verbrauchern genießt, bewirbt der Hersteller seine Instant-Tees „Früchte“, „Waldfrüchte“ und „Apfel-Melisse“ als „Durstlöscher“, geeignet bereits für Kleinkinder ab dem 12. Lebensmonat. In seinem Ratgeber „Was und wie viel sollten Babys und

Schweiz: Sicherheitshinweis für Milchallergiker – HiPP Bio Teigwaren mit Tomaten und Zucchetti

Verbraucherhinweis Die aufgerufene Warnung ist nicht mehr veröffentlicht, da aufgrund des betroffenen Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatums davon auszugehen ist, dass betroffene Ware nicht mehr in Privathaushalten vorhanden ist. Untenstehend die aktuellen Warnungen aus dem Lebensmittelbereich Rückrufe & Warnungen – Food         alle anzeigen > [thumb_list cats=“74″ num=“10″ offset=“0″]