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Familie

Bundesfamilienministerium startet mit www.surfen-ohne-risiko.net neue Website für Kinder und Eltern

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erweitert sein Angebot für einen sicheren Einstieg von Kindern und Jugendlichen ins Internet. Ab sofort können Eltern – gemeinsam mit ihren Kindern – eine eigene Startseite erstellen, mit kindgerechten Nachrichten, Onlinespielen, Surf-Tipps, Kinder-Mail und Kinder-Chat. Darüber hinaus bietet www.surfen-ohne-risiko.net Informationen darüber, wie sich Kinder ohne Risiko im

Steuererklärung leicht gemacht! Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2010. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden. Das Steuermerkblatt 2010/2011 berücksichtigt unter anderem die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur

Jetzt anmelden für „Zu Fuß zur Schule“

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) rufen auch in diesem Jahr wieder auf, sich vom 22. bis 30. September an der Aktionswoche „Zu Fuß zur Schule“ zu beteiligen. Ziel ist es, Kindern und Eltern aufzuzeigen, welche positiven Auswirkungen das Zufußgehen hat und welche Nachteile die „Elterntaxis“ mit sich bringen. „Im vergangenen

Buchtipp der Woche: Mein Leben als Mutti – Wahre Geschichten eines Elternzeit-Papas

Als Vater Elternzeit zu nehmen ist eines der letzten Abenteuer überhaupt, stellte Hermann Ehmann fest, als er sich nach der Geburt seines Sohnes für drei Jahre vom Arbeitsplatz abmeldete und hoch motiviert, aber völlig ahnungslos in die faszinierende Anderswelt der Pasta-Bambini-Gläschen und Hightechwindeln eintauchte. In 25 Storys schildert er, was er als Y-Chromosomenträger unter lauter

Neue Ideen durch den Nachwuchs

Gepflegte Restaurantbesuche, Fernreisen, Wellnesswochenenden und Kinobesuche – das sind einige der Freizeitbeschäftigungen, der Paare ohne Kinder gerne nachgehen. Treten dann allerdings Kinder ins Leben, wird es schwieriger mit solchen Aktivitäten. Vor allem „reifere“ Mütter und Väter nehmen das aber laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der „Apotheken Umschau“ gelassen und sehen all die kinderfreundlichen Aktivitäten

Papa in der Mama-Rolle

Väter in der klassischen Mutterrolle sind vielen Deutschen immer noch recht suspekt. Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag der „Apotheken Umschau“ jetzt herausfand, findet es mehr als die Hälfte der Männer und Frauen in Deutschland (55,9 %) nach wie vor ungewohnt, wenn ein Vater sich Elternzeit nimmt, um sich intensiv um seine Kinder kümmern zu

Lernort Großfamilie – Umfrage: Je mehr Kinder in einer Familie, desto wichtiger sind sie als Lehrmeister

Jeder dritte (33,3 Prozent) mit Geschwistern Aufgewachsene gibt an, von diesen in vielen Dingen mehr gelernt zu haben als von den Eltern oder anderen Erwachsenen. Je mehr Kinder in einer Familie, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit voneinander zu profitieren. Während bei den mit vier und mehr Geschwistern Aufgewachsenen diese für die Hälfte (51,5 Prozent)

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm – Röttgen: Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Das Bundeskabinett hat am 16.Februar 2011 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Privilegierung Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht, beschlossen. „Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Kinderlärm muss unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft stehen und darf nicht wie Lärm

Bundesverfassungsgericht: Mehr Unterhalt für geschiedene Frauen

Berlin, 14. Februar 2011. Mit einer aktuellen Entscheidung (1 BvR 918/10) hat das Bundesverfassungsgericht eine für geschiedene Ehegatten nachteilige Berechnungsmethode des Bundesgerichtshofs korrigiert. Dieser hatte bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs den vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßstab der „ehelichen Lebensverhältnisse“ durch den selbstentwickelten Maßstab der „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ ersetzt. Durch diese Rechtsprechung erhielt der geschiedene Ehegatte regelmäßig