Verbraucherschutz: Schwartauer Werke müssen die Kennzeichnung von Smoothies ändern
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat vor dem Landgericht Lübeck für die Verbraucher ein Urteil erstritten, das es zukünftig den Schwartauer Werken untersagt, Smoothies in der bisherigen Form zu deklarieren. Die Verbraucherzentrale hatte im Rahmen eines Marktchecks festgestellt, dass die kleinen Obstmahlzeiten aus der Flasche – genannt Smoothies – oftmals nicht überwiegend aus den abgebildeten und in