Stichwörter

KiK Textilien und Non-Food GmbH

Rückruf: Krebserregende Azofarbstoffe – KiK ruft Kinderwäscheset „Spiderman“ zurück

Der in Bönen ansässige Textildiscounter KiK ruft Kinderunterwäscheset „Spiderman“ zurück. Als Grund für den Rückruf nennt das Unternehmen einen enthaltenen Azofarbstoff. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte an Azofarbstoffen überschreiten, ist in der EU verboten. Azofarbstoffe gelten  als krebserzeugend, erbgutverändernd und möglicherweise fruchtschädigend. Nach Unternehmensangaben können von dem enthaltenen Azofarbstoff deutliche gesundheitliche

Rückruf: Verbotene Azofarbstoffe in Babysoftschuh „Biene“ von KIK

Der in Bönen ansässige Textildiscounter KiK ruft den Artikel Babysoftschuh „Biene“ zurück. Als Grund für den Rückruf nennt das Unternehmen einen „möglicherweise“ enthaltenen Azofarbstoff. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte an Azofarbstoffen überschreiten, ist in der EU verboten. Bereits zum wiederholten Mal ruft das Unternehmen KIK Artikel aus dem Baby/Kind Sortiment wegen

Rückruf: Damen Denim Tregging Hosen von KiK

Wie der Textildiscounter aus Bönen auf seiner Internetseite mitteilt, wurde bei den von KiK vertriebenen Damen Denim Tregging Hosen für jeweils 9,99 Euro eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Azo-Farbstoffe festgestellt.  Wie KIK weiter mitteilt, können betroffene Verbraucher das Produkt gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben.   Es besteht Gesundheitsgefahr, weil das Produkt Azofarbstoffe (48mg/kg des aromatischen Amins Benzidin und

Rückruf: Indianerkostüm von KiK

Der in Bönen ansässige Textildiscounter KiK ruft ein Kinder Indianerkostüm zurück. Als Grund für den Rückruf nennt das Unternehmen einen enthaltenen Azofarbstoff. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte an Azofarbstoffen überschreiten, ist in der EU verboten Das Indianerkostüm wurde für  3,99 Euro verkauft. Das Faschingskostüm war ursprünglich für 5,99 Euro verkauft worden.

CleanKids-Magazin gratuliert! – Der Bähh 2010 geht an KiK

Sage und schreibe 18 Rückrufe von Produkten aus dem Sortiment des Textildiscounters sind 2010 auf CleanKids publiziert worden. Leider hat sich an der Unternehmenspolitik in Sachen Verbraucherinformation im Vergleich zu 2009 auch 2010 nichts geändert. So gut wie keine Veröffentlichungen der betroffenen Produkte über den Onlineauftritt des Textilriesen. Auch das erstmals mit in die Preisvergabe

Rückruf: Giftige Azofarbstoffe in Kinderpullover von KIK

Dieser Kinderpullover von KIK enthält 4-Methyl-m-phenylendiamin –  auch unter dem Namen 2,4-Diaminotoluol –  ist eine giftige chemische Verbindung. Es gilt  als krebserzeugend, ist möglicherweise fruchtschädigend und möglicherweise erbgutverändernd. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Lesen Sie hierzu auch: Alle auf CleanKids publizierten Rückrufe von KIK Rapex Wochenmeldung vom 03.12.2010 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften,

Warnung: Nickel in Kinderarmbanduhren von KIK

Diese Kinderarmbanduhren von KIK setzen Nickel frei. Nickel ist der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Beachten Sie auch folgenden Artikel: Never ending Story – Rückrufe bei KIK Rapex Wochenmeldung vom 10.09.2010   Bild(er): RAPEX – © Europäische

Rückruf: Verbotene Azofarbstoffe in Fleecedecken von KIK

Erneut verbotene Azofarbstoffe in einem Produkt von KiK. Diesmal ist eine schwarze Fleecedecke  mit Aminoazobenzol belastet.  Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung Rapex Wochenmeldung vom 09.07.2010 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010 Weitere Informationen   Rapex Nummer: 16 1031-10 Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel Produkt: Fleecedecke Beschreibung: Fleece Decke 130 x 170

Rückruf: Kindermaske von KiK

Auch in Deutschland wurden die Masken verkauft. Es gab anscheinend auch eine Anweisung des Unternehmens an das Verkaufspersonal, die Folienverpackung zu entfernen und die Masken dann weiter zu verkaufen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung Rapex Wochenmeldung vom 02.07.2010 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010 Weitere Informationen   Rapex Nummer: 23 0995/10