EG-Umlage entfällt – Zwischenablesung bei Stromzählern
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist. Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Konkrete