Keine Pflanzenschutzmittel auf befestigen Flächen
(aid) – Noch immer scheint vielen Grundstücksbesitzern nicht klar zu sein, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, an Wegrändern und auf befestigten Flächen verboten ist. Das zeigten die jüngsten Ergebnisse des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kürzlich vorgelegt hat. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden.