Warnhinweise auf Spielzeugen – ab dem 20.07.2011 auch im Onlineshop
Spielzeuge müssen mittlerweile mit einem so großen Sammelsurium an Warnhinweisen gekennzeichnet sein, dass bei vielen Spielsachen der Beipackzettel größer ist als die Ware selbst. Diese Hinweispflichten treffen bald nicht mehr nur die Hersteller, sondern auch die Onlinehändler. Die Richtlinie 2009/48/EG schreibt in Art. 11 Abs. 2 ausdrücklich vor, dass die Warnhinweise, die herstellerseitig auf den