In 6 Schritten zur Mütter- oder Mutter-Kind-Kur: Jetzt den Kurantrag richtig stellen
Berlin, 8. März 2012. Nach der jüngsten Konkretisierung der Begutachtungsrichtlinien für die Bewilligung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung ermutigt das Müttergenesungswerk (MGW) Mütter, die körperlich oder seelisch überlastet sind, einen solchen Antrag zu stellen. „Viele Mütter leiden z.B. unter Rückenproblemen, Allergien oder Migräne sowie unter psychischen Belastungen wie Verstimmungen, Schlaf-