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Verbraucher

Eiszeit: Unbeschwerter Genuss von Speiseeis

620 Millionen Liter Speiseeis verzehrten die Deutschen pro Jahr. Das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 7 Litern. Doch Eis ist nicht gleich Eis. Die Lebensmittel-Experten von TÜV SÜD geben Hinweise, wie Verbraucher wichtige Qualitätsunterschiede erkennen und was aus hygienischen Gründen beim Eisverzehr beachtet werden sollte. Der Markt eisgekühlter Süßwaren teilt sich in drei Segmente: Ganzjährig angebotenes

Gift in Kosmetik: Wimperntusche mit Nitrosaminen belastet

Wimperntuschen im deutschen Handel können mit krebserregenden Stoffen belastet sein. In einigen Fällen liegen die Werte über dem gesetzlichen Grenzwert. Das haben Recherchen des NDR Fernsehens im Rahmen der Dokumentation „Die Tricks der Kosmetikindustrie“ ergeben. Stichprobenartig haben Reporter Wimperntusche in Drogerien und Parfümerien gekauft und im Labor untersuchen lassen. Bei drei von 15 Proben wurden

Krebserregend: Giftiges Benzol in Erfrischungsgetränken

Erfrischungsgetränke namhafter Marken enthalten den giftigen Stoff Benzol. Das haben Untersuchungen im Auftrag des Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins „Markt“ im NDR Fernsehen ergeben. Benzol kann nachweislich Krebs auslösen. Wissenschaftler und Verbraucherschützer sind alarmiert. Auf dem Etikett klingen die Getränke schön gesund: „Weißtee & Birne“, „Grüntee & Traube“ oder „Rooibostee & Pfirsich“ von Gerolsteiner, Multivitaminsaft von Christinen

TV-Tipp: Lebensmittelrecht – von Mogelpackungen und Werbelügen

Der „Ratgeber: Recht“ vom SWR mit Frank Bräutigam am 20. April 2013 um 17.03 Uhr im Ersten mit dem Schwerpunkt „Lebensmittelrecht – von Mogelpackungen und Werbelügen“ Werbung mit der Gesundheit „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ oder „bekömmlicher Wein“, mit solchen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen könnte bald Schluss sein. Denn Hersteller dürfen in ihrer Werbung nur

Prepaid-Handyverträge: Firmen dürfen Guthaben nicht ins Minus rutschen lassen

Gerät ein Prepaid-Vertrag ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen – selbst wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters gefordert wird. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Mobilfunkverträgen haben die Landgerichte München I (Az: 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (Az: 2-24 O 231/12) für unwirksam erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die

Wahl zum Goldenen Windbeutel 2013 gestartet – Dreisteste Werbemasche für Kinderlebensmittel

Berlin, 18. April 2013. Die Wahl zum Goldenen Windbeutel 2013 ist eröffnet. Ab sofort können die Verbraucher auf www.goldener-windbeutel.de einen Monat lang abstimmen, welches Unternehmen den Preis für die dreisteste Werbemasche des Jahres bei einem Kinderprodukt erhalten soll.  „Kinder sind die Zielscheibe der perfidesten Webestrategien von Lebensmittelherstellern“, sagt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei der

Flexstrom-Pleite: Verbraucher- und Umweltschützer warnen vor unseriösen Billiganbietern

Berlin, 17. April 2013 – Das Bündnis „Atomausstieg selber machen“ ruft Stromkundinnen und -kunden dazu auf, nicht nach dem günstigsten Preis zu entscheiden. Erst am Freitag hatten der vielfach kritisierte Billigstromanbieter Flexstrom sowie seine Ökostrom-Töchter Löwenzahn Energie und Optimal Grün Insolvenz anmelden müssen. Im Gegensatz zu Billiganbietern bewährten sich die unabhängigen Ökostromanbieter seit über 12

Niedersächsische Behörden hatten im Jahr 2012 Informationen zu einem Dioxin-Fall zurückgehalten

Berlin, 17. April 2013. Auf Intervention des Büroleiters von Ex-Verbraucherminister Gert Lindemann hatten niedersächsische Behörden im Jahr 2012 Informationen zu einem Dioxin-Fall zurückgehalten – jetzt wurden sie von der Justiz in die Schranken gewiesen. Nach einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch bestätigte das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Beschluss (Az.: 5 A 4541/12) die Auskunftsansprüche der Öffentlichkeit

Flexstrom Insolvenz – Verbraucherzentrale informiert betroffene Kunden

Das Unternehmen gab vor allem der „schlechten Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden“ und damit den Verbrauchern die Schuld an der Insolvenz. Nach Angaben der Firma sind Kunden bei Flexstrom oder ihren Tochtergesellschaften mit rund 100 Millionen Euro im Zahlungsrückstand. Vor allem nach jüngsten Medienberichten habe sich die Zahlungsmoral „dramatisch verschlechtert“. Die Flexstrom sei nicht in der Lage