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Rückrufe Spielzeug

Verkaufsverbot: Aufblasbare Spielzeuggitarre mit Weichmachern

Bei diesen aufblasbaren Spielzeuggitarren sind verbotene Weichmacher im Einsatz. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011 Weitere Informationen Rapex Nummer: 24 0149/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Aufblasbare Gitarre Beschreibung: Aufblasbare Gitarre mit CE-Zeichen. Nicht geeignet für

Verkaufsverbot: Jonglierbälle von Funny-Toys

Das Set mit 3 Jonglierbällen von Funny Toys  enthält verbotene Weichmacher. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 18.02.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer: 26 0151/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Jonglierbälle

Verkaufsverbot: Springseil von Partyland

Für Spielzeug nicht erlaubte Weichmacher finden sich in diesem Springseil von Partyland. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 11.02.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer: 17 0115/11 Kategorie: Spielzeug Produkt:

Rückruf: Fingerpuppen „Finger Puppet Show“ mit verbotenen Azofarbstoffen

In diesen Fingerpuppen stecken verbotene Azofarbstoffe. Es wurde Aminoazobenzol in nicht unerheblicher Konzentration nachgewiesen. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Inzwischen hat uns das Unternehmen RL-Fundgrube Leißler GmbH telefonisch bestätigt, daß diese Fingerpuppen über die eigenen Sonderpostenmärkte verkauft wurde. Sie

Rückruf: Magnetisches Angelspiel „Forelli“ von Bino

Bei diesem magnetischen Angelspiel kann es zu ernsthaften inneren Verletzungen bei Kindern kommen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft! Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer:

Verbotene Weichmacher in Beach-Ball Set von BMFO

Bei diesem Beach-Ball Set von BMFO sind für Spielzeug verbotene Weichmacher enthalten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer: 1 0027/11 Kategorie: Spielzeug Produkt:

Erstickungsgefahr: Verkaufsverbot für Spielzeug-Holzeisenbahn

Bei dieser Holzeisenbahn besteht aufgrund ablösbarer Kleinteile Erstickungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de    Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011   Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011     Weitere Informationen       Rapex Nummer: 3  0029/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Spielzeug Holzeisenbahn Beschreibung: Holz-Zug, bestehend

Textildiscounter Zeeman ruft Baby-Greiflinge zurück

Die Greiflinge wurden zwischen dem 11. September und dem 19. Oktober 2010 verkauft. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei Untersuchungen festgestellt, dass der Kopf der Greiflinge herabgezogen werden kann und dabei das Rasselelement freigelegt wird. Dadurch besteht Erstickungsgefahr, sollte ein Kleinkind diese Rassel verschlucken. Von diesem Rückruf sind laut Zeeman ausschliesslich Greiflinge mit der Artikelnummer

Rückruf: Schnullerkette „My Baby“ von Bino

Bei dieser Schnullerkette von Bino besteht Strangulationsgefahr aufgrund eines zu langen Bandes sowie Erstickungsgefahr durch ablösbare Kleinteile.  Eltern Augen auf – Dieses Produkt wird bzw. wurde auch in Deutschland verkauft. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de Rapex Wochenmeldung vom 14.01.2011 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften,

Verbotene Weichmacher: Aufblasbarer "Spider-Man" Wasserball von Marvel

Dieser aufblasbare Wasserball mit SpiderMan Abbildung ist voll von Weichmachern. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung. Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de Rapex Wochenmeldung vom 31.12.2010 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011 Weitere Informationen   Rapex Nummer: 13 1959/10 Kategorie: Spielzeug Produkt: Beach Ball (The Amazing Spiderman-Beachball 18) Beschreibung: Blau