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Rückrufe Ausstattung Baby & Kind

Baby - Produktrückrufe & Wichtige Verbraucherinformation

Immer wieder rufen Hersteller oder Händler Dinge zurück, die zur Zur Grundausstattung für ein Baby gehören. Neben Kleidung vor allem Pflege-, Schlaf- und Sicherheitsartikel – etwa Wickeltisch, Babybett, Kinderwagen, Autositz und Babyphone aber auch Babynahrung. Wichtig sind geprüfte Produkte mit Sicherheits- und Gütesiegeln (z. B. TÜV, GS-Zeichen).

Eltern sollten betroffene Produkte nicht mehr weiter verwenden, aus dem Verkehr ziehen, nicht weitergeben und – falls angeboten – zurückgeben oder umtauschen.


Rückruf: Baby Schnuller Zähne

Baby Schnuller mit Zahnnachbildung. Das Produkt stellt eine Erstickungsgefahr dar, denn wenn der Schnuller vollständig in den Mund eines Kindes gelangt, kann dieser nicht herausgezogen werden, da keine Möglichkeit besteht diesen mit den Fingern zu greifen. Das Produkt ist nicht im Einklang mit der einschlägigen europäischen Norm EN 1400

Rückruf: Chicco Schaukel-Bärchen

Chicco informiert alle Kunden, dass im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätsüberwachung unserer Produkte festgestellt wurde, dass es bei längerem Gebrauch oder unsachgemäßen Verwendung des Spielzeuges Schaukel-Bärchen in einigen Fällen zum Bruch des Mechanismus kommen kann, in dessen Folge sich Kleinteile lösen können.

Rückruf: Steckdosen Kindersicherungen

Packung mit 9 Steckdosen Kindersicherungen. Wenn mehrmaligen Benutzen der Sicherungen durch einstecken eines Steckers kann es vorkommen, daß die Sicherungen sich nicht mehr schließen. Dadurch besteht die Gefahr, daß Kinder dennoch Stromführende Teile der Steckdosen erreichen können

KiK ruft Babylätzchen zurück

Auftragsnummer: 3309500 Preis: 2,99 Euro (bereits reduziert auf 1,99 Euro) Bei den von KiK vertriebenen Babylätzchen für 2,99 Euro/ 1,99 Euro wurde festgestellt, dass in den Zugbändern ein Inhaltsstoff enthalten ist, der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Selbstverständlich erstattet Ihnen KiK den vollen Verkaufspreis gegen Vorlage des Artikels, auch ohne...

Rückruf: Aufblasbarer Schwimmring „Nemo“

Aufblasbarer Schwimmring mit der Bezeichnung „Nemo“ (Disney), mit einem Durchmesser von ca. 47cm. Dieses Produkt stellt ein chemisches Risiko dar, weil der Kunststoff 28% Di-(2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält. Nach der chemischen Einschränkung der Richtlinie 76/769/EWG sind bestimmte Phthalate in Babyartikeln verboten.