Beispielhaft: Kinderrechte in den Lehrplänen von Nordrhein-Westfalen Pflicht
In Nordrhein-Westfalen sind Kinderrechte in der Schule nun dank einer engagierten Petentin schon Pflicht. Andere Bundesländer sollten folgen. Laut Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Übereinkommen durch geeignete und wirksame Maßnahmen bekannt zu machen.