Attest auch bei kurzer Krankheit: Jeder Tag zählt
R+V Infocenter: Wochenende und Feiertage gelten als Krankheitstage – Attest rechtzeitig einreichen Freitags krank geworden, am Montag immer noch nicht wieder auf den Beinen: Spätestens jetzt müssen Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen – weil sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. „Was viele nicht wissen: Es zählen hierbei nicht nur die Arbeitstage, sondern jeder Kalendertag,