Aktuellen Bezieher/innen von Elterngeld droht ab 2011 Verlust der Restansprüche
In dem Sparpaket der Bundesregierung wird Bezieher/innen von SGB-II-Leistungen das Elterngeld als eigenes Einkommen angerechnet. Damit verlieren ab dem 01.01.2011 alle Eltern, die sich das Elterngeld in 24 statt 12 Monaten auszahlen lassen, die noch ausstehenden Beträge. Betroffene Eltern sollten die „Verlängerungsoption“ sofort widerrufen und sich das Geld jetzt auszahlen...