Beim Kauf von Produkten stoßen Verbraucher häufig auf die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Beide betreffen Mängel an gekauften Waren, haben jedoch unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Bedingungen. Viele Händler verweisen Verbraucher:innen nur allzu oft an der Hersteller, sobald Mängel oder Beanstandungen an einem Produkt auftauchen.
Das ist zwar für die Händler einfach, für Kunden kann jedoch der direkte Kontakt zum Hersteller die Möglichkeiten der Gewährleistung einschränken. Daher gut aufgepasst!
Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht für Verbraucher. Sie gilt automatisch und zwar gegenüber dem Verkäufer, sobald ein Produkt gekauft wird – unabhängig davon, ob der Händler sie ausdrücklich erwähnt oder nicht.
In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum.
Der Verkäufer ist verpflichtet dafür einzustehen, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln ist. Stellt sich später heraus, dass ein Produkt bereits beim Kauf einen Defekt hatte, kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Rechte des Käufers bei Gewährleistung
- Wenn ein Mangel vorliegt, hat der Käufer mehrere Möglichkeiten:
- Reparatur (Nachbesserung)
- Ersatzlieferung eines neuen Produkts
- Preisnachlass
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Verkäufer darf in der Regel zunächst versuchen, den Mangel zu reparieren oder das Produkt auszutauschen.
Beweislast in den ersten 12 Monaten
Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Danach kann der Käufer unter Umständen nachweisen müssen, dass der Fehler schon ursprünglich bestand.
Was bedeutet Garantie?
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder Händlers. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht.
Die Garantiebedingungen können unterschiedlich sein. Der Hersteller entscheidet zum Beispiel:
- wie lange die Garantie gilt
- welche Schäden abgedeckt sind
- unter welchen Bedingungen sie greift
Viele Hersteller bieten beispielsweise 1, 2 oder 3 und mehr Jahre Garantie auf ihre Produkte.
Typische Garantie-Leistungen
Eine Garantie kann zum Beispiel umfassen:
- kostenlose Reparaturen
- Austausch des Produkts
- Ersatz bestimmter Bauteile
- erweiterte Serviceleistungen
Oft ist die Garantie an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa eine Registrierung des Produkts oder die Nutzung nach Herstellervorgaben.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Verbraucher kauft eine neue Waschmaschine.
Fall 1: Gewährleistung
Nach 8 Monaten funktioniert die Maschine nicht mehr richtig, weil ein Bauteil bereits beim Kauf fehlerhaft war.
In diesem Fall greift die Gewährleistung.
Der Verkäufer muss die Waschmaschine reparieren oder ersetzen.
Fall 2: Garantie
Der Hersteller bietet zusätzlich 5 Jahre Garantie auf den Motor.
Wenn der Motor nach 4 Jahren ausfällt, kann der Käufer die Garantie des Herstellers nutzen – auch wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist.
Der wichtigste Unterschied
| Gewährleistung | Garantie |
| gesetzlich vorgeschrieben gilt automatisch beim Kauf Dauer meist 2 Jahre Verkäufer ist verantwortlich |
freiwillige Leistung muss vom Hersteller/Händler angeboten werden Dauer frei festgelegt Hersteller oder Händler |
Fazit
Die Gewährleistung bietet Verbrauchern einen gesetzlichen Grundschutz bei Mängeln. Eine Garantie kann darüber hinaus zusätzliche Sicherheit oder längeren Schutz bieten. Beide Regelungen können sich daher ergänzen, aber nicht gegenseitig ersetzen.