Aufbewahrungsfristen für private Unterlagen

Im Laufe des Lebens sammeln sich zahlreiche Briefe, Schreiben, Belege und Rechnungen an. Vieles stapelt sich zuhause auf dem Küchentisch, in Schubladen und Schränken. Doch was davon kann weg oder wird später vielleicht noch wichtig? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt Verbraucher*innen Empfehlungen an die Hand, welche Dokumente sie wie lange aufbewahren sollten.

Welche Unterlagen sollten aufbewahrt werden? – Bild von vargazs auf Pixabay

VerbraucherService Bayern gibt Empfehlungen

„Gesetzlich gibt es nur in zwei Fällen verpflichtende Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen,“ erklärt Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VSB. „Darunter fallen Rechnungen von Handwerkern, Architekten, vom Gerüstbauer oder Gartenbauer. Diese sind zwei Jahre aufzubewahren, wobei ein solcher Hinweis auf der ausgestellten Rechnung rechtlich vorgeschrieben ist. Für Menschen mit besonders hohen Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr gilt für die steuerrelevanten Belege und Aufzeichnungen eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.“ Die Frist beginnt in beiden Fällen zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

Im eigenen Interesse sollten Verbraucher*innen dennoch einige private Unterlagen ihr Leben lang behalten. Dazu zählen beispielsweise amtliche Dokumente, wie die Geburts- und Heiratsurkunde, die ihre Identität nachweisen. Aber auch Zeugnisse oder die Unterlagen zur Rentenberechnung sowie Nachweise über Wohneigentum (Grundbuchauszüge). Und für alle Notfälle die Patientenverfügung oder die Police der Lebensversicherung.

Aufgrund gesetzlicher Verjährungsfristen sollten Verbraucher*innen rechtskräftig festgestellte Forderungen, wie ein Urteil oder den Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang aufbewahren. Bei Rechnungen über die Herstellung oder Arbeiten an einem Bauwerk gelten fünf Jahre, in denen Gewährleistungsansprüche angemeldet werden können. Da die gesetzliche Gewährleistungspflicht erst nach zwei Jahren abläuft, lohnt es sich, Kaufverträge, Kassenbons und Quittungen über diesen Zeitraum hinweg zu archivieren, um spätere Reklamationen tätigen zu können. Auch Belege über hochwertige Anschaffungen, wie Möbel, Schmuck oder Elektronik gilt es, über die entsprechende Gebrauchsdauer aufzubewahren, damit Verbraucher*innen im Schadensfall Nachweise für die Hausratversicherung vorlegen können.

Weiterführende Informationen sowie eine Checkliste zu diesem Thema finden Sie hier.

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

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