Verschlagwortet: Rückrufe Spielzeug
Die Manhatten Toy Group ruft Baby-Rassel zurück. Bei dem betroffenen Artikel können die farbigen Bögen brechen und Kleinteile freisetzen, die von Kleinkindern schlimmstenfalls verschluckt werden könnten. In diesem Fall besteht Erstickungsgefahr.
Grund für den Rückruf ist eine silberne Schraube welche die Lenkstange mit dem Lenkkopf am Board verbindet, die an den CRAZY CREEK & FIREFLY-Kickboards, die brechen kann. Wenn diese während der Fahrt bricht, besteht das Risiko verminderter Kontrolle oder eines Verlusts des Gleichgewichts. Dies kann zu einem Sturz auf die Fahrbahnoberfläche...
Die AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH gibt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit bekannt, dass sich bei dem Produkt „Car transport train“ (Holzzug mit zwei Anhängern, sechs Holzautos und Figuren, Herkunftsland China) Kleinteile lösen können. Diese Teile können von Kleinkindern verschluckt werden, es besteht Erstickungsgefahr. Das...
Diese etwa 15cm großen Plüschhunde bergen durch ablösbare Kleinteile eine ernsthafte Gefahr für Kleinkinder. Die Nase des Hundes kann relativ leicht abgenommen werden und schlimmstenfalls von einem Kleinkind verschluckt werden.
Diese Spielzeug Ritterfiguren und Kanonen von Norev enthalten verbotene Weichmacher. Produkte dieses Herstellers werden auch in Deutschland verkauft. Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Dieser Spielzeugtraktor von Norev enthält verbotene Weichmacher. Die Produkte dieses Herstellers werden auch in Deutschland verkauft. Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Die KiK Textilien und Non-Food GmbH hat im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes den Artikel MotorikschleifePreis: 4,99 EuroWGR: 912Auftrag: 9435900 aus dem Verkauf genommen.
Die AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH gibt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit bekannt, dass das Produkt „Schusspistole Junior“ als gesundheitsschädlich beurteilt wurde. Als Grund für die Warnung wird gemeldet, dass der zulässige maximale Spitzenschalldruckpegel von 125 Dezibel erheblich überschritten wurde.