Schlagwörter: Sicherheit

Prüfnorm für Kindersitze ECE-R44

Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger...

TÜV Rheinland PROOF

Mit dem Proof-Zeichen „sicherheits- und schadstoffgeprüft“ signalisiert der Hersteller die freiwillige Prüfung seiner Artikel durch ein unabhängiges Labor des TÜV Rheinland. Vergeben wird das Siegel ausschließlich für Spielzeuge, deshalb der stilisierte Teddy...

Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die z. B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind