Verschlagwortet: Kosmetik-Richtlinie
Die KiK Textilien und Non-Food GmbH hat im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes den Artikel „WM-Schminkstift Deutschland“ für 1,99 Euro aus dem Verkauf genommen. Wie das Unternehmen heute mitteilt, hat der Lieferant Beauty Service International GmbH, Wildbannweg 10, 44229 Dortmund Verbraucherinnen und Verbraucher darum gebeten, das Produkt „WM-Schminkstift Deutschland“ auf Grund qualitativer Mängel...
Die Firma „Allerlei“ mit Sitz in Ascheberg ruft aufgrund eines verbotenen Farbstoffes den Fan-Schminkstift mit der Chargennummer R10012 zurück. Der betroffene Schminkstift enthält in der roten Farbe den verbotenen Farbstoff „Lackrot“. Von diesem Stoff können gesundheitliche Risiken ausgehen
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat vorsorglich Schminkstifte mit der Farbkombination Schwarz-Rot-Gold aus dem Handel nehmen lassen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hatte am 25. Juni in einer Pressemitteilung vor der Verwendung von Fanschminkstiften mit den Farben Schwarz-Rot-Gold gewarnt.
Verbraucherminister Alexander Bonde: „Der Handel muss sicherstellen, dass Fanartikel einwandfrei sind“ „Fußballfans erwarten zu Recht, dass Fanartikel sicher sind und die Schminke in Nationalfarben unbedenklich verwendet werden kann. Leider mussten unsere Überwachungsbehörden jetzt mehrfach Fanschminkstifte aus dem Verkehr ziehen, die zur aktuellen Weltmeisterschaft angeboten wurden.
Ausgerechnet die teuren Nagellacke der Firmen Chanel und Butter London enthalten einen Stoff, der in Kosmetik klar verboten ist, weil er im Verdacht steht, das Erbgut zu schädigen. Und dann wirbt Anbieter Butter London auf seinen deutschen Internetseiten auch noch damit, der Lack sei für Schwangere geeignet.
Dieses Set von „Street Looks“ bestehend aus „Sporty“ Duschgel und Eau de Toilette ist mit Vorsicht zu verwenden. Im Duschgel wurde Konservierungsmittel in einer Mischung von 5-chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one und 2 methylisothiazol-3(2H)-one weit über dem zulässigen Wert nachgewiesen.
Dieses Set von „Street Looks“ bestehend aus „Machismo“ Duschgel und Eau de Toilette ist mit Vorsicht zu verwenden. Im Duschgel wurde das Konservierungsmittel 5-chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H) weit über dem zulässigen Wert nachgewiesen.
Dieses Set von „Street Looks“ bestehend aus „Sweetie“ Duschgel und Eau de Toilette ist mit Vorsicht zu verwenden. Im Duschgel wurde 5-Chlor-2-methyl-isothiazolin-3-on und 2-Methyl-isothiazolin-3-on weit über dem zulässigen Wert nachgewiesen.
Aktuell warnt das europäische Schnellwarnsystem Rapex vor zwei Sonnenmilchprodukten der Marke Goti. Grund für die Warnung sind fehlende Angaben zu den Inhaltsstoffen sowie ein zu hoher PH-Wert der Produkte Wir empfehlen: Ab in den Restmüll damit!
Immer wieder finden sich Berichte über quecksilberhaltige Kosmetik, die die Haut aufhellen oder eine antibakterielle Wirkung haben sollen. Extrem gesundheitsgefährdend sind diese Produkte. Auch die hier von den Deutschen Behörden gemeldete Seife enthält bedenkliche Mengen des giftigen Quecksilbers. Verbraucher sollten diese Seife allerdings nicht einfach in den Mülleimer werfen, sondern...
Diese Hautberuhigungscreme von Gigi enthält Lidocain. Dieses ist für Kosmetische Produkte gemäß der Kosmetik-Richtlinie nicht zugelassen. Lidocain (Handelsnamen beispielsweise Xylocain) ist ein Lokalanästhetikum. Wie alle Lokalanästhetika kann Lidocain die typischen Nebenwirkungen erzeugen; dazu gehören Wirkungen im Bereich des zentralen Nervensystems (wie z. B. Unruhe, Krampfanfälle u. a.), des Herzens (Rhythmusstörungen), Blutdruckabfall und...
Bei Untersuchungen wurde festgestellt, daß p-Phenylendiamin (PPD) in einer nicht zulässigen Konzentration in dem Henna Haarfärbeprodukt von Afrin’s vorhanden ist. Auch Untersuchungen des CVUA Karlsruhe ergeben immer wieder, dass Henna-Haarfarben im Handel sind, die außer der natürlichen Hennafarbe synthetische Farbstoff-Vorläufer p-Phenylendiamin (PPD) oder 2-Nitro-PPD enthielten.
Vor allem Kinderzeitschriften für Mädchen werden – um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen – oftmals mit Beilagen wie Kosmetikprodukten verkauft. Aber genau diese Beilagen werden Jahr für Jahr zu einem großen Anteil von den Untersuchungsbehörden beanstandet.
Immer wieder finden sich Berichte über quecksilberhaltige Kosmetik, die die Haut aufhellen soll. Extrem gesundheitsgefährdend sind diese Produkte. Auch die hier von den Deutschen Behörden gemeldete Seife enthält bedenkliche Mengen des giftigen Quecksilbers. Verbraucher sollten diese Seife allerdings nicht einfach in den Mülleimer werfen, sondern eventuell in der nächsten Apotheke...
Wie in der RAPEX-Wochenmeldung vom 19.08.2011 berichtet, enthält dieses Hautaufhellende Produkt Hydrochinon. Hydrochinon ist toxisch, schleimhautreizend und steht auch in Verdacht krebserzeugend zu sein. Verbraucher sollten grundsätzlich auf Wunderpillen und Cremes aus dem Internet oder einschlägigen Shops verzichten, oder zumindest vor der ersten Anwendung Rücksprache mit ihrem Arzt halten.