Besitz strafbar: Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion
Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen. Homann: Umfeld von Kindern ist zu schützen „Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur....