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Kinder werden mobil – Mit dem Laufrad nicht auf die Straße!

Viele Kinder entdecken schon früh ihre Freude an Bewegung und Mobilität. Besonders Laufräder sind bei Familien beliebt, weil sie Gleichgewicht, Koordination und Selbstvertrauen fördern. Doch trotz aller Vorteile warnen Experten davor, Laufräder im Straßenverkehr zu nutzen.

Schon im Alter von 2-Jahren brausen viele Kinder ihren Eltern und Großeltern mit dem Laufrad davon. In Wohngebieten wird sogar die Straße als Übungsgelände für die Kinder genutzt – und dies nur allzuoft ohne direkte Aufsicht der Eltern. Viele Eltern sehen das hohen Gefährdungspotential nicht, dem die Kinder damit ausgesetzt werden. Kommt es dann zum Unfall, ist das Entsetzen groß und Eltern droht in diesem Fall gar massiver Ärger mit der Justiz.

Ein Laufrad gilt rechtlich nicht als Fahrzeug, sondern als Spielzeug. Kinder dürfen damit deshalb ausschließlich auf Gehwegen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder auf geeigneten Spielflächen unterwegs sein. Auf Straßen, Radwegen oder in Bereichen mit starkem Verkehr besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.

Kinder sollten nur auf ebenen Flächen und sicherer Umgebung – etwa Hofeinfahrten oder Spielplätzen – aufs Laufrad steigen und das hat gute Gründe.

Kinder unter 8 Jahren sind noch nicht fähig, Geschwindigkeiten abzuschätzen. Sie können damit auch ein herannahendes Auto nicht als unmittelbare Gefahr erkennen. Jüngeren Kindern zwischen 3 und 4 Jahren ist es noch nicht möglich, ein stehendes von einem fahrenden Fahrzeug unterscheiden.  Auch meinen Kinder bis etwa 8 Jahren, dass wenn sie selbst ein Auto sehen können, der Fahrer sie auch erkennt.

Ablenkungssituationen spielen eine große Rolle in der Entstehung von Kinderunfällen. Denn bis etwa 7-8 Jahre können sie sich nicht in andere Verkehrsteilnehmer hineinversetzen und nehmen an, dass wenn sie selbst das Auto sehen können, der Fahrer sie auch erkennt. Ein gefährlicher Trugschluß

Auch auf nur leicht abschüssigem Gelände können für Kinder recht hohe Geschwindigkeiten mit dem Laufrad erreicht werden. Selbst wenn Sie als Eltern eine herannahende Gefahr dann erkennen, ist dann oft die Entfernung zum Kind und dessen Eigengeschwindigkeit zu groß um noch rechtzeitig eingreifen zu können.

Beispiel:
Ein 3-jähriger fährt 10 Tage lang immer nur eine ganz bestimmte Strecke auf dem Gehweg. Am 11. Tag rennt dann plötzlich ein Eichhörnchen über den Gehweg und Straße. Das Kind fährt ohne zu zögern dem Tier hinterher  und vom Gehweg in die Straße ein ohne auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten.

Übrigens:
Auch auf dem Laufrad gilt: Nur mit Helm!
Sind sie mit dem Laufrad zum Spielplatz unterwegs gilt erst den Helm ab – dann spielen!

Die Straße – das gilt auch für Tempo 30 Zonen – ist kein Spielplatz!  Kinder mit Laufrad haben auf der Straße nichts verloren!

Lassen Sie ihren Sprößling nie unbeaufsichtigt auf dem Gehweg mit dem Laufrad fahren

 

 

 

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