Rückruf: Konrad Böhnlein ruft Gelbwurst im Ring zurück
Produktrückruf – Wichtige Verbraucherinformation
Die Konrad Böhnlein GmbH ruft Wurstartikel zurück. Betroffen ist die Gelbwurst im Ring mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.11.2025. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich metallische Fremdkörper in dem Produkt befinden. Gelbwurst wir oft von Kindern gegessen, hier ist besondere Vorsicht geboten.
Vom Verzehr betroffener Gelbwurst wird dringend abgeraten!
Der Artikel wurde im regionalen Lebensmitteleinzelhandel in Nordbayern sowie in der Herstellereigenen Filiale der Firma Konrad Böhnlein GmbH in Bamberg verkauft.
Betroffener Artikel
Gelbwurst Ring – SB-Artikel
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.11.2025
Losnummer: 741242
Hersteller / Inverkehrbringer: Konrad Böhnlein GmbH
Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es an der entsprechenden Einkaufsstätte zurückgeben.
Hintergrund Fremdkörper
ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!
Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen
Quelle: www.produktwarnung.eu
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller




