Rückruf – Einklemmgefahr bei Treppenschutzgitter von „CHILD Wood“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über den Rückruf eines Treppenschutzgitters der Marke „CHILD Wood“. Der Meldung zufolge entspricht der Abstand der Gitterstäbe nicht den Vorgaben der EN 1930.

Diese Schutzgitter waren und sind auch in Deutschland erhältlich. Eltern die ein solches Treppenschutzgitter in Verwendung haben, sollten dies umgehend ersetzen und bei dem jeweiligen Händler reklamieren. 

mehr zu Treppenschutzgitter >

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 36 vom 09.09.2016

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 36 / 2016
Rapex Nummer: A12/1107/16
meldender Mitgliedsstaat: Frankreich
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung
Produkt: Treppenschutzgitter
Marke: CHILD Wood
Name: OPTIMO
Artikelnummer: Model: White Ref.: VHOOW.
Lot- oder Chargennummer: Batch 15000008
Barcode / EAN / GTIN: 5420007132439
Beschreibung: Schutzgitter mit Tür (Wandverspannung), aus Holz und weiß lackiert, einstellbare Öffnung (78,5 cm bis 83,5 cm)
Herkunftsland: Belgien
Produktrisiko: Die Lücken zwischen den Stäben sind zu groß, ein Kleinkind könnte den Kopf durch die Gitterstäbe bekommen und zwischen ihnen stecken bleiben. Dies könnte zu Atembeschwerden führen
Weiteres: Produkt entspricht nicht der Norm EN 1930
Maßnahmen: Rückruf des Produkts vom Endverbraucher, Rücknahme des Produkts vom Markt 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2016 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

Weitere Artikel zum Thema
[thumb_list num=“1″ cats=“14″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „rückruf“ exclude_current_post = „true“ number = „10“]