Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September – Alkohol muss in der Schwangerschaft tabu sein!
Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2012 erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: „Alkohol muss in der Schwangerschaft tabu sein! Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann zu einer unheilbaren und lebenslangen Behinderung des Kindes führen. Es gibt keine unbedenkliche Trinkmenge in der Schwangerschaft. Schwangere müssen über diese Gefahren konsequent aufgeklärt werden.“
Jedes Jahr werden schätzungsweise 10.000 Kinder mit einer fetalen Alkohol-spektrumstörung (FASD) geboren, davon 4.000 Kinder mit dem Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Häufig können sich die Familien der alkoholgeschädigten Kinder die Symptome und Auffälligkeiten ihres Kindes nicht erklären. Aber auch -vielen Ärzten und Hebammen fehlt oft noch das Wissen, um die Krankheit zu -erkennen. So wird FASD häufig gar nicht oder erst nach Jahren festgestellt und die Betroffenen bekommen nicht die Hilfe, die sie bräuchten.
„Betroffene Eltern stehen vor großen Problemen und Herausforderungen. Diese Familien brauchen bestmögliche Unterstützung. Eine frühzeitige Diagnose dieser Krankheit nach klaren und einheitlichen Kriterien ist eine wichtige Voraussetzung, um diese Kinder angemessen zu fördern,“ so Dyckmans. „Die richtige Diagnose ist zugleich ein wichtiger Schritt, um den Grad der Behinderung bei den zuständigen Versorgungsämtern feststellen zu lassen. Deshalb habe ich angestoßen, dass die medizinischen Fachgesellschaften Leitlinien zur Diagnose des fetalen Alkoholsyndroms erarbeiten. Ich gehe davon aus, dass diese Leitlinien noch in diesem Herbst verabschiedet werden.“
Hintergrund FASD
FASD ist die häufigste angeborene geistige und körperliche Fehlentwicklung, die nicht genetisch bedingt und zu 100% vermeidbar ist. Jedes Jahr werden schätzungsweise 10.000 Kinder mit FASD geboren. Die Zahl der ca. 4000 Kinder, die mit dem Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms (FAS) geboren werden, ist etwa doppelt so hoch, wie die Zahl derer, die mit dem Down Syndrom geboren werden.
Einen umfassenden Überblick, welche Sozialleistungen die Betroffenen beanspruchen können und welche Probleme dabei in der Praxis auftreten, gibt ein Gutachten im Auftrag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Autoren sind Rechtsanwältin Schindler und Dr. med. Heike Hoff-Emden. Es ist auf der Internetseite der Drogenbeauftragten abrufbar:
Ein Selbsthilfe-Netzwerk für betroffene Eltern bietet FASD Deutschland, das auf der Internetseite der Drogenbeauftragten als Projekt des Monats September vorgestellt wird: http://www.drogenbeauftragte.de/drogenbeauftragte/projekt-des-monats.html
Weitere Informationen zum Thema unter www.drogenbeauftragte.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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