Masern: Zahlen in München steigen weiter an

Die Masernzahlen in München sind im Verlauf der 19. Kalenderwoche (KW) stark (21 neue Fälle) angestiegen. Seit etwa drei Wochen grassieren Masern wieder gehäuft in der Landeshauptstadt – sie treten bislang ungeordnet und damit ohne nachvollziehbaren Zusammenhang auf. Täglich werden mehrere Fälle neu gemeldet, der Altersschwerpunkt liegt bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Seit 11. April sind mittlerweile 40 Masernfälle dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) gemeldet, davon 21 Fälle in der 19. KW.

ImpfenBei sechs Patientinnen und Patienten handelt es sich um Jugendliche unter 18 Jahren, bei 29 Personen um junge Erwachsene (ab 1970 geboren). Zum wirkungsvollen Eindämmen von Masern ist eine gute Impfquote in der Bevölkerung unerlässlich – Masernausbrüche sind schnell begrenzbar, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung einen Imfpschutz nachweisen können.

Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder und Personal Krippen, Kindergärten und
Schulen nicht besuchen, wenn sie an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Eltern
müssen die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung informieren.

Die Schutzimpfung ist die einzige primär wirksame Präventionsmaßnahme. Deshalb wird die Bevölkerung aktuell aufgerufen, umgehend der Empfehlung zu folgen, sich testen bzw. impfen zu lassen, damit die aktuellen Infektketten wirkungsvoll unterbrochen werden können. Eine Immunität gegen Masern ist der einzig wirksame Schutz vor Ansteckung mit dieser komplikationsreichen und teils lebensbedrohlichen Erkrankung.

Eine ursächliche Therapie für den Erkrankungsfall steht nicht zur Verfügung.

Weitgehend unbekannt ist in der Bevölkerung, dass auch die familiären und sonstigen engen Kontaktpersonen zu einem Masernerkrankten Beschränkungen unterliegen können, sofern eine Immunität nicht nachgewiesen ist. In medizinischen und Pflegeberufen z.B. sowie in Gemeinschaftseinrichtungen wird der Ausschluss von der beruflichen Tätigkeit für die Dauer der Inkubationszeit von 14 Tagen nach dem letzten übertragungsrelevanten Kontakt des Betroffenen mit dem oder der Erkrankten nötig. Einem Ausschluss unterliegen auch nichtimmune Personen, wenn diese Kontakt zu einem Erkrankten hatten, unabhängig davon, ob dies in der Betreuungseinrichtung, der Schule, im Sportverein, auf Familienfeiern oder sonstigen Treffen geschah.

Sogenannte Masernpartys organisierte Treffen, bei denen nicht gegen Masern geimpfte Kinder sich bei Kindern, die akut an Masern erkrankt sind, anstecken sollen – sind strafrechtlich relevant

Für Eltern kann dies eine plötzliche Betreuungslücke bedeuten. Sofortige Abhilfe schafft das Bereithalten des Impfpasses mit dem Nachweis der Masernimpfung. In vielen Bereichen ist derzeit außerdem Prüfungszeit, beispielsweise in Schulen, insbesondere bei den Abiturientinnen und Abiturienten, sowie in Berufsschulen. Zudem steht wegen der anstehenden Pfingstferien eine weitere Ausbreitung über das Stadtgebiet und Grenzen hinweg an. Auch wenn Masern immer noch als Kinderkrankheit in breiten Teilen der Bevölkerung bekannt sind: Bei der Impfung muss unbedingt an alle Familienmitglieder gedacht werden, insbesondere an die Gruppe der nach 1970 geborenen Erwachsenen. Dieser Gruppe wird durch die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung dringend empfohlen. Sie stellt nach wie vor auch die Gruppe der Hauptbetroffenen dar.

Reisen in masernfreie Gebiete, beispielsweise in die USA, sind für ansteckungsverdächtige Kontaktpersonen ohne Schutz nicht gestattet, durch den Impfnachweis im Impfpass ist das Problem gelöst. Insbesondere gelten diese Empfehlungen für medizinisches und Betreuungspersonal, vor allem an Krankenhäusern, da unerkannt mit Masern Infizierte entweder durch Ansteckung oder infolge des gesetzlich vorgesehenen Tätigkeitsausschlusses für nicht immune Kontaktpersonen beim Personal zusätzliche Engpässe in der Betreuung verursachen.

Gleiches gilt prinzipiell für alle Betriebe, die einen Ausfall wichtigen Personals nicht hinnehmen können oder wollen. Deshalb empfiehlt das RGU den Einrichtungen und Betrieben, sich an der derzeitigen Aufklärung zu beteiligen, indem die Belegschaft aktiv zur Schließung von Immunitätslücken aufgerufen wird und ggf. die betriebsmedizinischen Dienste subsidiär auch Impfungen anbieten. Weitere Infos sowie den Kinospot zu Masern, der derzeit in Münchner Kinos gezeigt wird, gibt es im Internet unter www.muenchen.de/rgu.

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Merkblatt Masern: (55,7 KB, PDF)

 

Quelle:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt

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