Krebserregend: Verbotene Azofarbstoffe in Schlauchschal

Eine Meldung des ICSMS (Information and communication system for pan-european market supervision) vom 01.10.2011 informiert unter der Produktinformation 121100065656 über ein Verkaufsverbot für einen Schlauchschal aufgrund einer erheblichen Belastung mit Azofarbstoffen.

Produkt: Schlauchschal
Model: 90139
Inverkehrbringer: New Light GmbH

Bei Proben wurde in dem Schal der verbotene Azo-Farbstoff DY 23 bzw. das Spaltprodukt 4 –
Aminoazobenzol in Konzentrationen von 268/304 mg / kg nachgewiesen.

Entsorgen oder zurückbringen, etwas anderes können wir Käufern dieses Produktes nicht empfehlen, denn getragen werden sollte der Schal auf keinen Fall

4-Aminoazobenzol ist stark cancerogen ist und steht darüber hinaus im Verdacht, mutagen zu sein. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Quelle und Bilder: ICSMS

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