In der Realität zeigt sich, dass viele Lebensmittelbetriebe wie Bäckereien, Metzger aber auch Restaurants in ganz Deutschland weiterhin belegte Brötchen mit Salatblättern, Tomaten- und Gurkenscheiben verkaufen und Restaurants auch bei ausdrücklichem Wunsch ihrer Gäste, keinen Salat verzehren zu wollen, weiterhin Salatblätter als Dekoration auf dem Teller platzieren. Sollten diese Dekorationsbeilagen mit EHEC-Bakterien kontaminiert sein, nützt es dem Kunden nur wenig, wenn er diese Salatblätter aus dem belegten Brötchen herausnimmt oder auf seinem Teller liegen lässt, denn die Bakterien hätten in diesem Fall bereits alles, was mit den kontaminierten Salatblättern in Berührung gekommen ist, infiziert.
Solange nicht klar ist, wie diese Erreger in die Nahrungskette gelangt sind, sollte man die oben genannte Warnung der Behörden beachten und die entsprechenden Lebensmittel insbesondere aus Restaurants und anderen Nahrungsmittelbetrieben verbannen. Selbstverständlich kann man Blattsalat aus dem eigenen Garten essen, Gurken und Tomaten bei wenigstens 70 º C für mehrere Minuten erhitzen und dann verzehren. Sauberkeit in der Küche ist oberstes Gebot, Holzbrettchen sollten durch Kunststoffbretter ersetzt werden.
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
Mielenforster Straße 2
D-51069 Köln
www.kinderaerzte-im-netz.de