Bisphenol A in Babyfläschchen wird vorsorglich verboten

Gesundheitliche Nachteile durch Bisphenol A in Lebensmitteln sind nach einer Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde nicht zu befürchten. Die Mengen an Bisphenol A, die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden, liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert.

Da jedoch noch nicht alle Fragen zu Bisphenol A abschließend wissenschaftlich geklärt sind, hat die EU-Kommission insbesondere auf Drängen Deutschlands vorsorglich die Verwendung dieses Stoffes in einer Richtlinie eingeschränkt. Damit ist der Weg frei, um in Deutschland die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen zu verbieten. Das Verbot tritt am 1. März 2011 in Kraft. Für bereits hergestellte Artikel wird eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt. Ab dem 1. Juni darf in Deutschland kein Babyfläschchen mehr verkauft werden, bei dessen Herstellung Bisphenol A verwendet wurde.

Neue Forschungsergebnisse zu Bisphenol A werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) regelmäßig auf ihre gesundheitliche Relevanz geprüft. In einer aktualisierten Stellungnahme vom 23. September 2010 kommt die EFSA zu dem Schluss, dass zwar keine Notwendigkeit besteht, den derzeit gültigen gesundheitlichen Grenzwert für Bisphenol A aufzuheben oder abzusenken. Andererseits hat die EFSA in ihrer Stellungnahme nachteilige Effekte von Bisphenol A im Tierversuch als möglicherweise relevant für die menschliche Gesundheit bezeichnet. Ein Minoritätsgutachten, das eine wissenschaftliche Minderheitenmeinung formulierte, empfahl, auf Babyflaschen aus Polycarbonat zu verzichten. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes und der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Unbedenklichkeit von BPA ist die Europäische Kommission letztlich der Minderheitenmeinung gefolgt.

Bisphenol A ist eine Substanz, die unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe verwendet wird. Deshalb kann es in Gegenständen enthalten sein, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie zum Beispiel Babyfläschchen aus Polycarbonat.

Zahlreiche Babyartikel-Hersteller haben im Vorfeld des Verbots bereits freiwillig auf den Einsatz von Bisphenol A verzichtet und dies auf ihren Produkten entsprechend gekennzeichnet (z.B. „bpa-frei“, „bpa free“). Glasflaschen sind grundsätzlich frei von Bisphenol A.


Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz