Gesetzliche Unfallversicherung, Haftpflicht und Familienhaftpflicht
Antworten auf diese Fragen gibt das Faltblatt „Babysitter auswählen, einweisen, versichern, das die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) zusammen mit der Unfallkasse Berlin und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben hat. Das lange vergriffene Faltblatt kann jetzt wieder bestellt werden.
Eltern erfahren darin unter anderem, dass sie einen Babysitter zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden müssen. Diese Versicherung ist nicht teuer, trägt aber im Falle eines Unfalls des Babysitters alle Kosten der medizinisch notwendigen Behandlung und Rehabilitation. Für einen Babysitter wiederum, der nur ab und zu arbeitet, ist es ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Familienversicherung des „Arbeitgebers“ wiederum kann auch Personen einbeziehen, die in dessen Haushalt oder Garten beschäftigt sind. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
„Tipps für Babysitter“ und eine Liste mit Ansprechpartnern runden das Informationsangebot des Faltblattes ab.
Bezugshinweis: Das Faltblatt „Babysitter auswählen, einweisen, versichern“ kann unter www.das-sichere-haus.de/Broschueren/Kinder heruntergeladen oder bestellt werden. Einzelne Faltblätter sind kostenlos, 50 Stück kosten drei Euro. Bestellungen per Post bitte an: DSH, Holsteinischer Kamp 62, 22081 Hamburg.
Aktion DAS SICHERE HAUS e.V. (DSH)
Holsteinischer Kamp 62
22081 Hamburg
Tel.: 040 / 29 81 04 61
Fax: 040 / 29 81 04 71
www.das-sichere-haus.de