Prüfnorm für Kindersitze ECE-R44

Prüfnorm für Kindersitze ECE-R44 Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als 12, aber kleiner als 150 cm sind. In letzterem Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten. Kindersitze müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.

Seit April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die nach ECE44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der 8-stelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 00, 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist.

 

Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man

  • Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
  • Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
  • Klasse 0+-I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
  • Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
  • Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
  • Klasse II-III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung)
  • Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
  • Klasse I-III: von 9 bis 36 kg 

 

Die Gewichtsangaben sind Maximalwerte. Ein durchschnittlich gebautes Kind wächst von der Größe her deutlich früher aus dem Sitz heraus, als dass es das Gewichtslimit erreicht. Die Prüfpuppen im Normungsprozess sind auch kleiner und leichter als das Maximalgewicht. So wird beispielsweise in der Klasse 0+ mit einer Puppe von 11 kg geprüft.

Auf Sitzplätzen, die lediglich mit einem Beckengurt ausgestattet sind (z. B. der Mittelsitz auf der hinteren Sitzbank bei vielen PKW), ergibt die Verwendung eines erhöhenden Kindersitzes keinen Sinn. Allerdings ist es nach § 21 Abs. 1 a, Satz 3 nur dann zulässig, ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ohne Kindersitz auf einem solchen nur mit Beckengurt gesicherten Sitzplatz zu transportieren, wenn andere Möglichkeiten zur Befestigung eines Kindersitzes (z. B. auf dem Beifahrersitz) ausgeschöpft sind.

Die Mitte der Rückbank ist einer Studie zufolge der sicherste Platz im Auto für ein Kind, da der zusätzliche Raum mehr Schutz bei einem Seitenaufprall bietet als ein Kindersitz. Die Crashtests von ADAC und Stiftung Warentest haben hierzu keine Aussagekraft weil sie nur die Beschleunigungskräfte am Kind messen aber nicht das Eindringen eines anderen Fahrzeugs in den Innenraum berücksichtigen. Kindersitze lassen sich in der Mitte jedoch nicht immer befestigen, weil kleinere Fahrzeuge dort oft nur einen Beckengurt haben und Isofix-Halterungen in der Regel nur an den seitlichen Sitzen vorhanden sind. Es gibt aber einige, wenige Kindersitze, die sich rückwärts gerichtet auch mit dem Beckengurt befestigen lassen.

Bei Kindersitzen der Klassen 0, 0+ und I, die auf dem Rücksitz entgegen der Fahrtrichtung montiert sind, lässt sich mit Hilfe eines Babyschalenspiegels leicht feststellen, ob es dem Kind gut geht.

  

 

ECE-44 Prüfsiegel  

  

R44 steht für die europäische Kindersitz-Norm

Die Ziffernfolge 03 oder 04 zeigt die Prüfnorm an. Hier steht die 04 für den derzeit aktuellsten Stand. Seit April 2008 dürfen Kindersitze und Rückhaltesysteme der Prüfnorm 01 und 02 nicht mehr eingesetzt werden

Wenn die Prüfnorm nicht direkt in Kombination mit der ECE-Nummer angegeben ist, weisen die ersten beiden Ziffern der Zulassungsnummer darauf hin, welche Prüfnorm der Kindersitz erfüllt

Angabe, nach welcher Kategorie der Sitz zugelassen ist (universal oder für ein bestimmtes Fahrzeug)

Angabe, für welches Körpergewicht des Kindes der Sitz zulässig ist

Das eingekreiste E steht für europäisches Prüfzeichen, die Zahl jeweils für ein Land („1“ für Deutschland, „2“ für Frankreich, „4“ für Niederlande usw.)

Zulassungsnummer

Name des Sitzherstellers (nicht zwingend)