Spielzeug: Augen auf beim Kauf

Die Zahl der in der Europäischen Union vom Markt genommenen gefährlichen Verbraucherprodukte ist 2010 um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf über 2.200 gestiegen. Dies geht aus dem Bericht der Europäischen Kommission über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX) hervor. Seit Jahren gehören Spielzeuge zu den Produkten, die besonders häufig als gefährlich auffallen. 2010 warnte die EU-Kommission fast 500 Mal vor gefährlichen Spielzeugen.

Doch der Eindruck, es gäbe nur schlechtes Spielzeug, ist nach Ansicht von Karlheinz Hieronymus, Spielzeugexperte von TÜV Rheinland, falsch: „Jetzt hat der Spielzeugkauf natürlich Hochsaison. Verbraucher sollten beim Einkauf nicht nur auf den billigen Preis, sondern auch auf Qualität, Verarbeitung und Sicherheit. Denn gerade Spielzeug wird von Kindern nicht immer nur dafür genutzt, wozu es eigentlich gedacht ist.“

TÜV Rheinland gehört zu den führenden Prüfinstituten für Spielzeug weltweit. Besonders wichtig ist es nach Erfahrung der Experten, nur aus Quellen zu kaufen, die einem bekannt sind und vor dem Kauf die Verarbeitung zu kontrollieren. Hieronymus: „Scharfe Ecken und Kanten oder lockere Teile sind nicht nur ärgerlich, sondern gefährlich. Und wenn ein Spielzeug auffällig riecht, ist Vorsicht angebracht. Gestank gefällt Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Zudem könnten Schadstoffe enthalten sein.“ Spielzeug, das Geräusche oder Musik macht, auch auf die Lautstärke hin kontrollieren. Speziell bei Babys und Kleinkinder können laute Spielzeuge zu Gehörschäden führen. Für die Kinder unter drei Jahren ist auch das Risiko verschluckbarer Kleinteile am größten.

Orientierung beim Kauf bieten verschiedene Prüfzeichen von neutralen Prüforganisationen. Dazu zählen das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, LGA tested Quality (Qualität, Gebrauchstauglichkeit) oder spezielle Prüfzeichen von TÜV Rheinland für Spielzeug. Ansonsten gilt nach Meinung von Hieronymus: „Gerade bei Spielzeug ist vielleicht weniger manchmal mehr. Das heißt: Lieber mal ein Spielzeug weniger kaufen, dafür aber dann welches, das die Kinder tatsächlich mögen und das sie nicht gefährden kann.“

 

Goldene Regeln beim Spielzeugkauf

Folgende Regeln sollten nach Ansicht der Experten von TÜV Rheinland beim Spielzeugkauf beachtet werden:

• Spielzeug nur aus Quellen kaufen, die bekannt sind und bei denen man Reklamationen anbringen kann.

• Sichtkontrolle: Alle Aufschriften, Warn- und Bedienungshinweise müssen vollständig und in deutscher Sprache vorhanden sein. Zum Beispiel muss der Hersteller oder Importeur erkennbar sein. Dies ist im Schadensfalle oder bei einer Reklamation dringend erforderlich.

• Auch muss die CE-Kennzeichnung aufgebracht sein. Damit erklärt der Hersteller selbst, dass sein Produkt die in der EU geltenden Vorschriften einhält. Achtung: das ist kein unabhängiges Prüfzeichen.

• Für Verbraucher sind Prüfzeichen beispielsweise von TÜV Rheinland oder LGA wichtig. Sie geben mehr Sicherheit beim Kauf. Bekannt sind das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, LGA tested Quality (Qualität, Gebrauchstauglichkeit) oder spezielle Prüfzeichen für Spielzeug.

• Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile beinhalten. Spielzeuge für Kinder über 3 Jahren benötigen gegebenenfalls einen Warnhinweis „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“ beispielsweise wegen Erstickungsgefahr durch Kleinteile. Dieser oder andere vorhandene Warnhinweise sowie Angaben über das vorgesehene Alter sollten beim Kauf beachtet werden.

• Tastkontrolle: Nehmen Sie das Spielzeug in die Hand und tasten Sie nach scharfen Ecken und Kanten. Wenn beispielsweise Holzbauklötze splittern und Spielzeug raue Oberflächen haben – Finger weg! Minderwertig ausgestanzte Metallteile können zu erheblichen Schnittverletzungen führen. Achtet man beim Kauf auf Güte der Verarbeitung, lässt das Rückschlüsse auf die gesamte Qualität des Spielzeugs zu.

• Kleine Teile können von Kindern leicht verschluckt werden. Teddybär-Augen, Knöpfe und Ähnliches müssen fest angebracht sein, damit sie sich beim Spielen nicht lösen.

• Wenn das Spielzeug auffällig riecht, ist Vorsicht angebracht. Gestank gefällt Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Es könnten beispielsweise schädliche Lösungsmittel enthalten sein.

• Plüsch: Achten Sie darauf, ob Textilspielzeuge waschbar oder zumindest abwaschbar sind. Vor Erstgebrauch waschen, sofern dies möglich ist.

• Holz: Massivholz ist weniger risikobehaftet als schichtverleimtes oder Spanplatte, da kein Klebstoff enthalten ist. Farbüberzüge sollten speichel- und schweißecht sein.

• Problematisch: Produkte, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind – beispielsweise Gummibälle oder Baby-Beißringe, diese Spielzeuge müssen ausreichend stabil sein so dass deren Inhalt beim Spielen nicht zugänglich wird. Spielzeug regelmäßig kontrollieren.

• Alles, was Töne von sich gibt, sollte zum Lauschen und genaueren Hinhören reizen. Babyohren sind empfindlich, deshalb auf die Lautstärke achten.