Schule & Bildung: Prüfungsanfechtung – lohnt sie sich?

Eltern, deren Kind(er) sich im Studium oder in einer Ausbildung befinden, bangen stets mit. Und wenn der Nachwuchs durch eine Prüfung rasselt, ist das immer ärgerlich – vor allem, wenn es um eine Prüfung geht, die zur Abschlussnote beiträgt oder gar Voraussetzung für einen Studienabschluss ist. Besonders ärgerlich wird es, wenn das Ergebnis keine Berechtigung hat. In einem solchen Fall kann sich die Anfechtung der Prüfung lohnen. Doch was gilt es dabei zu beachten und wie stehen die Chancen auf Erfolg?

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Was ist eine Prüfungsanfechtung?

Nicht nur Studierende, auch Schüler, Auszubildende und Referendare können von dem Rechtsmittel der Prüfungsanfechtung Gebrauch machen und nahezu jede Prüfungsentscheidung kann durch eine Anfechtung kontrolliert werden. In der Praxis geht es jedoch meist um die Anfechtung von Prüfungsergebnissen im Rahmen eines Studiums oder Referendariats. Dabei ist die Prüfungsanfechtung in der Regel ein Widerspruchsverfahren oder auch ein Klageverfahren und kann zur Verbesserung einer Note oder bei einer nicht bestandenen Prüfung zur Chance auf eine Wiederholung führen. Im Rahmen der Anfechtung werden letztlich Fehler in der Bewertung oder beim Prüfungsverfahren aufgedeckt.

Bei einigen Studien-Fachrichtungen wie zum Beispiel bei juristischen Prüfungen ist es ausgesprochen wichtig, dass bestimmte Notengrenzen nicht überschritten werden – hier kann sich eine Anfechtung im Fall der Fälle besonders bezahlt machen.

Ablauf der Prüfungsanfechtung

Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben, bekommen zusammen mit der schlechten Nachricht eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin ist detailliert dargelegt, auf welche Weise ein förmlicher Widerspruch eingelegt werden kann. In der Regel haben Studierende einen Monat Zeit, um ein entsprechendes Widerspruchsschreiben zu verfassen – oder das Schreiben von einem Rechtsanwalt verfassen zu lassen. Das Schreiben sollte objektiv erklären, aus welchem Grund die Bewertung für fehlerhaft befunden wird.

Tipp: Wurde von Seiten des Prüfers bzw. der Universität versäumt, eine Rechtsbelehrung durchzuführen, verlängert sich die Widerspruchsfrist automatisch auf ein Jahr. Gleiches gilt auch, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Nach dem Widerspruch gegen die Bewertung kann der Prüfer diese zunächst noch einmal revidieren. Sollte er an seiner Beurteilung festhalten, dann kommt es zu einer Verhandlung vor dem Prüfungsamt. Wird hier ein Fehler in der Bewertung festgestellt, muss dieser korrigiert werden. Die Note wird nun neu berechnet. Kommt der Verdacht eines Verfahrensfehlers auf, kann der Fall weitergeleitet werden an den Prüfungsausschuss. Es muss dann eine komplett neue Prüfung angesetzt werden.

Bewertungsfehler vs. Verfahrensfehler

Zu unterscheiden sind im Rahmen der Prüfungsanfechtung die sogenannten Bewertungsfehler von den Verfahrensfehlern, wobei sich Verfahren hier auf den Prüfungsablauf bezieht. Ein Bewertungsfehler ist beispielsweise gegeben, wenn der Spielraum für eine korrekte Antwort nicht hinreichend beachtet wurde oder wenn subjektive Empfindungen des Prüfers in die Bewertung eingeflossen sind.

Ein Verfahrensfehler kann vorliegen, wenn gegen die Prüfungsordnung verstoßen wurde oder wenn die Bedingungen, unter denen die Prüfung stattfand, unzumutbar waren.
Übrigens: Bei Ablehnung des Widerspruchs kann der Kläger noch vor das Verwaltungsgericht ziehen. In diesem Fall sollte zuvor besonders gründlich geprüft werden, ob das Gerichtsverfahren sich lohnen könnte.

Tipp: Vor allem, wenn es um Abschlussprüfungen oder Abschlussarbeiten geht, ist es hilfreich im Hinblick auf eine eventuelle Prüfungsanfechtung sämtliche Unterlagen gut aufzubewahren. Dies kann beispielsweise bei Plagiatsvorwürfen ausgesprochen hilfreich zum Antritt eines Gegenbeweises sein.

Das kostet eine Prüfungsanfechtung

Vor allem wenn Studierende mit Hilfe eines Anwalts ein Prüfungsergebnis anfechten wollen, stellt sich nicht nur die Frage nach den Erfolgschancen, sondern auch die nach den Kosten. Abhängig davon, welches Honorar der Anwalt der Wahl nimmt, kommen auf den Kläger schon einmal mehrere hundert bis tausend Euro zu. Darüber hinaus trägt derjenige die Gerichtskosten, der den Rechtsstreit verliert. Hat die Anfechtung keinen Erfolg, kommt hier noch einmal ein stattliches Sümmchen zusammen. Und schon das Widerspruchsverfahren kostet bereits eine Gebühr, wenn es verloren wird. Die Höhe der Kosten ist dabei vom Bundesland abhängig.

Ein seriöser Anwalt wird im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs die Erfolgsaussichten einschätzen und ehrlich sagen, ob sich ein angestrebtes Verfahren lohnen könnte. Jeder Fall muss hier individuell gesehen werden.