Krebserregend: Benzidin in schwarzem Herrenhut

In diesem Herrenhut findet sich Benzidin in nicht unerheblicher Konzentration. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Benzidin ist ein Derivat des Biphenyls. Es ist ein für den Menschen sicher krebserzeugender Stoff. Nach Kontakt mit diesem Stoff entwickeln sich nach einer oft mehrjährigen Latenzzeit Blasentumore. Benzidin kann leicht durch die Haut, aber auch durch Einatmen von Dampf oder Staub aufgenommen werden. Benzidin wirkt blutschädigend und schwächend auf das Knochenmark. Nach langjähriger Exposition kann es zu Methämoglobinbildung und Anämie kommen. Gehäuft treten Blasen- und Urothelkarzinome auf (wikipedia.de)

 

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Rapex Wochenmeldung vom 20.05.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 4 0436/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Trilby Hut
Beschreibung: Schwarzer Hut mit Krempe, schwarz Hutband und schwarz unterlegt
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Chargennummer 7913560300
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Art der Gefährdung: Chemisch
Es besteht ein chemisches Risiko,  da das Produkt geht  Azofarbstoffe (schwarze Farben) 189 mg / kg Benzidin enthält
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

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