Candy Sprays – nichts für Kinder

Die sogenannten „Candy Sprays“ sind Süßwaren, die in Form von kleinen Pumpsprays angeboten werden und direkt in den Mund gesprüht werden sollen. Diese Pumpsprays enthalten oft einen hohen Anteil an Zitronensäure, um einen besonders sauren Geschmack zu erzeugen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte diese Süßwaren bereits in der Stellungnahme Nr. 015/2012 vom 14. Juli 2011 als – in der vorliegenden Form – in der Gesamtsicht wegen möglicher Risiken als nicht sicher im Sinne von Art. 14 VO (EG) Nr. 178/2002 und daher so nicht verkehrsfähig bewertet. Besonders kritische wurde der mögliche Augenkontakt bewertet.

Die hohen Säureanteile können zu Schleimhautirritationen führen und Atembeschwerden auslösen so das BfR.

Untersuchungen haben zudem ergeben, daß „Candy-Sprays“ bei Kindern ein hohes Risiko für Karies und Zahnschmelzerosionen haben.

Auch für Kinder bedenkliche Inhaltsstoffe wie die Farbstoffe E102, E129, E150a und Süßungsmittel finden Verwendung in diesen Candy-Sprays.

Bereits im Jahr 2006 gab es eine Warnung der Canadian Food Inspection Agency (CFIA), nachdem ein Kind einen durch „Candy-Spray“ ausgelösten Stimmritzenkrampf (auch als Glottiskrampf oder Laryngospasmus bezeichnet) erlitt. Ein Stimmritzenkrampf ist eine Verkrampfung der Stimmritze des Kehlkopfs, die das Einatmen von Flüssigkeiten u. ä. selbst bei tiefer Bewusstlosigkeit und der damit verbundenen Muskelrelaxion verhindert.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung kam letztendlich zu dem Ergebnis, daß insbesondere bei Kindern in Anbetracht möglicher Risiken von der Verwendung von „Candy-Sprays“ abzuraten ist.

Die Stellungnahme des BfR können Sie hier nachlesen (PDF-Download)