Glyphosat-Wiederzulassung: EU-Behörden kehrten Beweise für Krebsbefunde unter den Tisch
Kurz vor der erneuten Befassung der EU-Mitgliedstaaten mit der Wiederzulassung für Glyphosat belegt eine neue Analyse, dass der Wirkstoff nach den geltenden EU-Standards als „wahrscheinlich krebserregend“ hätte eingestuft werden müssen. Damit wäre Glyphosat nicht mehr zulassungsfähig. Die Analyse mit dem Titel „Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden“ wurde...