Kategorie: Produktrückrufe

Erstickungsgefahr bei "Quak Quak" Kinderlöffel von Donkey

Bei diesem eigenwilligen Kinderlöffel Quak Quak mit Holzente, können sich die Räder leicht ablösen, wodurch schlimmstenfalls Erstickungsgefahr für Kleinkinder besteht. UPDATE 10.02.2015: Inzwischen ruft der Müslihändler mymuesli den Kinderlöffel zurück. Bei anderen Anbietern wie etwa Douglas, ebay KaDeWe und windeln.de dagegen ist der Löffel zumindest online noch immer erhältlich Die Kinderlöffel...

Rückruf: Fremdkörper – Auchan ruft ruft TK-Bratkartoffeln zurück

Da viele Verbraucher die in Grenznähe zu den Beneluxländern leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung Die französische Handelskette Auchan ruft TK-Bratkartoffeln (Kartoffelwürfel) der Eigenmarke Auchan zurück. Als Grund für den Rückruf wird angegeben, dass im Rahmen von Eigenkontrollen Fremdkörper in einzelnen Beuteln gefunden wurden. Betroffenes Produkt: Produkt: AUCHAN Pommes...

Rückruf: Escherichia coli in französischem Camembert Calvados Käse

Ganze vier Tage nach der Erstwarnung aus Österreich, die wir am 30. Januar 2015 bereits veröffentlicht hatten, warnen nun auch die deutschen Überwachungsbehörden vor dem mit E-Coli belasteten Rohmilchkäse aus Frankreich.   Mit Verbraucherschutz hat dies wenig zu tunAn dieser Stelle nochmals die Warnung vor folgendem Rohmilchkäse Die französische Käserei...

Rückruf: Sturzgefahr – SCARPA® ruft Ski Stiefel F1 Evo und F1 Evo WMN zurück

Wie das Unternehmen mitteilt kann es passieren, dass die Stiefel versehentlich durch den Tronic Mechanismus von SKI-Modus in die WALK Phase wechseln können. Dadurch besteht Sturzgefahr beim Skifahren. Betroffene Stiefel: SCARPA® F1 EvoItem Code: 12162-501/1 SCARPA® F1 Evo WMNItem Code: 12162-502/1 Betroffen sind die Damen und Herren Ausführungen der Stiefel. SCARPA®...

Rückruf: Ladegerät für Kinder Elektrofahrzeuge von Feber

Der Hersteller von Kinder Fahrzeugen und Outdoorspielzeug Feber ruft Ladegeräte für Kinder Elektrofahrzeuge zurück. Nach Unternehmensangaben können die betroffenen Ladegeräte unter ungünstigen Umständen eine Gefahr für den Nutzer darstellen. Die betroffenen Ladegeräte werden als Zubehör aber auch als Bestandteil der Fahrzeuge verkauft.