Gericht weist foodwatch-Klage ab – Irreführung über mögliche Nebenwirkungen der Margarine geht weiter
Hamburg/Berlin, 14. Dezember 2012. Unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt darf der Nahrungsmittelkonzern Unilever umstrittene Aussagen über sein Produkt Becel pro.activ weiter verbreiten. Die Behauptung, nach denen es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen der cholesterinsenkenden Margarine gebe, stufte das Landgericht Hamburg in seinem heutigen Urteil nach einer Klage der Verbraucherorganisation...