Verschlagwortet: Ritter Sport
Das Landgericht München I weist den Widerspruch der Stiftung Warentest gegen die von Ritter Sport am 28.11.2013 erwirkte einstweilige Verfügung zurück. Ritter Sport kann die Natürlichkeit des eingesetzten Aromas darlegen. Die Deklaration der Voll-Nuss ist korrekt. Eine Verbrauchertäuschung liegt nicht vor.
Waldenbuch, 28. November 2013 – Die aktuell aufgestellte Behauptung der Stiftung Warentest, in der Ritter Sport Voll-Nuss sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration auf der Verpackung „Natürliches Aroma“ sei deshalb irreführend, ist nach Einschätzung des Landgerichts München I falsch. Dem Antrag von Ritter Sport auf einstweilige Verfügung ist...
Ritter Sport, Rapunzel und Kaufland schneiden im Test von 26 Nussschokoladen nur „mangelhaft“ ab. Ihre Kennzeichnung ist irreführend, sie täuscht die Verbraucher. Die Schokoladen hätten deshalb so nicht verkauft werden dürfen. Doch es gibt auch „gute“ Produkte.