Das Handy – haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre?

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Heutzutage haben bereits die ganz Kleinen ihr erstes Smartphone. Wenn die Eltern und Mitschüler mobil surfen und chatten, weckt das natürlich Begehrlichkeiten. Ob und in welchem Maße Eltern Ihren Nachwuchs mit einem eigenen Smartphone ausstatten, ist jeweils Ermessenssache. Klar ist aber, dass Kinder einen besonderen Anspruch auf Schutz und auf Wahrung ihrer Privatsphäre haben und die Handynutzung dahingehend geregelt werden muss. Worauf Eltern achten sollten und welche rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen, erfahren Sie hier.

Das Handy - haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre?

Rechtliche Grundlage

Vorab schon einmal: Ja, Kinder haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Privatsphäre. Generell gelten für Kinder dieselben grundlegenden Rechte wie für Erwachsene. So informiert die Seite kinderrechtskonventionen.info, dass „(…) aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG abzuleiten (ist), daß jedem Menschen ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung zusteht (BVerfGE 35, 220). Nach Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention gilt überdies: „(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“

Elterliche Ermessenssache

Natürlich lässt aber auch die rechtliche Grundlage noch viel Interpretationsspielraum, in dem Eltern eigenständig abwägen müssen, wie viel Kontrolle nötig ist und wie viele Freiheiten gewährt werden sollten. Der sicherlich berechtigten Sorge um das Wohlergehen des eigenen Kindes sollte stets das eigene Privatsphäreempfinden gegenübergestellt werden. Dies variiert selbstverständlich von Person zu Person. Allerdings möchte man ja seinerseits auch nicht, dass andere oder eben auch das eigene Kind die privaten Zimmer, Schubladen und Unterlagen „durchschnüffeln“. Allein das Betreten des Kinderzimmers kann schon grenzwertig sein. Es sollte dem Kind zustehen, die Kinderzimmertür hinter sich zu schließen, damit es ungestört spielen, lesen oder seine Hausaufgaben machen kann. Oder einfach seine Ruhe genießen kann. Anklopfen vor Betreten des Zimmers sollte eine selbstverständlich sein. Was aber tun, wenn berechtige Sorge um das Kind oder den Zustand des Zimmers besteht? Wenn man beispielsweise schon länger keine Geräusche mehr vernommen hat? In solchen (Ausnahme-)Fällen ist das Eintreten auch in Ordnung. Generell sollten aber mit dem Kind schon frühzeitig Richtlinien aufgestellt werden, an die sich sowohl das Kind selbst als auch Eltern zu halten haben. Wie diese Richtlinien genau aussehen, ist natürlich jeweils höchst unterschiedlich.

Auch das Smartphone ist ein privater Raum

Ebenso wie für den Wohnbereich klare Regeln gelten sollten, sollte auch das Smartphone des Sohnes oder der Tochter als geschützter Bereich gelten, den Eltern nicht ohne weiteres und bis in den kleinsten Winkel beleuchten dürfen. Sicherlich gilt es, in Absprache mit dem Nachwuchs zum einen Nutzungsregeln zu definieren, worunter Nutzungsbereiche und -zeiten fallen, gleichzeitig sollte das Lesen von SMS, Mails oder Chatverläufen für die Eltern tabu sein. Dennoch ist es legitim, dass Eltern wissen möchten, welche Programme ihre Kinder nutzen und mit wem sie sich unterhalten. Entweder werden hier Vereinbarungen getroffen, dass solche Details zum gewissen Grad transparent bleiben oder man lässt sich über spezielle Software regelmäßige Auswertungen zum Surfverhalten anzeigen.

Der Schutz der Privatsphäre besteht jedoch nicht nur gegenüber den Eltern, sondern natürlich auch vor fremden Personen und Firmen. Grundsätzlich sollte das Smartphone per PIN und Passwort vor Zugriff von Fremden geschützt werden. Darüber hinaus sollte der Nachwuchs nirgends im Netz seine vollständigen Daten, also den vollen Namen, die Wohnanschrift, die Telefonnummer oder persönliche Passwörter preisgeben. Zudem muss bei der Installation von Apps darauf geachtet werden, auf welche Bereiche des Telefons diese zugreifen. Viele Apps fordern freien Zugriff auf die Kamera, Lautsprecher oder etwa die Ortungstechnik via GPS. Aus der Sammlung dieser Daten können im Zweifelsfall Bewegungsmuster des Kindes generiert werden, die in den falschen Händen gefährlich werden können. Entsprechende Trackingprogramme, die Eltern zur Kontrolle dienen sollen, können so auch für Fremde interessant werden. Hier sollte als ganz genau geprüft werden, was für Apps installiert werden und wo Nutzen und eventuelle Risiken liegen könnten. Kleiner Tipp: das Smartphone selbst bedarf beim Kind auch besonderen Schutzes, da Kinder generell mehr in Bewegung sind. Damit das teure Samsung Galaxy nicht direkt kaputt geht, hier am besten mit Hüllen und Displayfolien vorsorgen.

Klare Absprachen statt willkürlicher Kontrollen

Egal, in welchem Bereich, ob im Kinderzimmer oder auf dem Smartphone: Eltern sollten im besten Falle zusammen mit ihrem Kind Richtlinien zur beiderseitigen Privatsphäre erarbeiten, welche dann für alle Seiten bindend sind. Willkürliche Kontrollen und ungefragtes Ausspionieren sind dem Vertrauensverhältnis nicht zuträglich und können die Beziehung nachhaltig stören.

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0