Ärzteschaft warnt vor Glyphosat

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich gegen eine weitere Zulassung des Herbizids auf europäischer Ebene gewandt.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat – gemäß Beschluss ihrer jüngsten Vertreterversammlung – an die Bundesregierung appelliert, einer weiteren Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene im Herbst dieses Jahres nicht zuzustimmen, da trotz einer „positiven“ Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Zweifel an der gesundheitsschädigenden Wirkung des Herbizids nicht ausgeräumt sind.

Die Zulassung für Glyphosat war zum 30. Juni 2016 ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte sie um 18 Monate verlängert, obwohl der weitere Einsatz des Herbizids unter den Mitgliedsstaaten umstritten war (Deutschland hatte sich der Stimme enthalten). Die daraufhin von der EU-Kommission bei der ECHA in Helsinki in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, Glyphosat sei nicht als krebserregend, mutagen oder organtoxisch einzustufen; bewiesen sei eine schädigende Wirkung auf „Augen und Haut“ sowie eine Giftigkeit für Tiere und Pflanzen in Gewässern.

Diese Beurteilung steht im Gegensatz zu den Ergebnissen der International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO aus dem Jahre 2015, die Glyphosat als krebserregend einstufte, sowie einer Studie der Deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom Mai 2016, die eine mögliche organschädigende Wirkung von Glyphosat beschreibt.

Unstrittig ist, so die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, dass Glyphosat als „Breitband-Herbizid“ die Artenvielfalt in unserer Umwelt nachhaltig schädigt. Äcker sind nicht nur Produktionsstätten für Nahrungsmittel, sondern auch Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Vögel. Der Einsatz von Glyphosat (aktuell 5.000 Tonnen pro Jahr in der BRD) tötet Pflanzen aller Art ab und zerstört so nachhaltig die Lebensgrundlage vieler Tiere.

Bereits vor rund einem Jahr hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit äußerster Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission im letzten Moment ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedsländer die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat für weitere 18 Monate erteilt hatte. Auch der 119. Deutsche Ärztetag 2016 hatte in einer vielbeachteten Entschließung mit überwältigender Mehrheit die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, gemäß dem sogenannten Vorsorgeprinzip in Art. 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union keiner weiteren Verlängerung der Zulassung von Glyphosat zuzustimmen.

Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Internet: www.aerztekammer-bw.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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