Kopfläuse: Was wirklich hilft und nicht schadet

Die Stiftung Kindergesundheit informiert über ein häufiges Problem in Kitas und Schulen

Es passiert immer wieder und zu jeder Jahreszeit: Landauf, landab wird in Kindergärten und Schulen Läusealarm gegeben, Tendenz steigend. Der Befall mit Kopfläusen ist die häufigste Parasitenerkrankung im Kindesalter und nach den Atemwegsinfektionen die zweithäufigste Infektionskrankheit in der Alterstufe der Sieben- bis Elfjährigen, berichtet die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Stellungnahme.
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„Die winzigen Parasiten sind seit Jahrtausenden treue Begleiter des Menschen“, sagt der Würzburger Kinder- und Jugendarzt Professor Dr. Johannes Liese, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie und Kuratoriumsmitglied der Stiftung Kindergesundheit. „Wenn Kinder beim Lernen, Kuscheln oder Spielen die Köpfe zusammenstecken, ergreifen die 2 bis 3,5 Millimeter langen Parasiten die Gelegenheit, von Schopf zu Schopf zu kriechen. Sie können sich in langen Haaren besonders gut verstecken“.  Bei Kleinepidemien in Kitas und Schulen ist in aller Regel fast jedes dritte Kind in der Gruppe oder in der Klasse betroffen. „Lausbuben“ und „Lausmädchen“ geraten dann leicht in den Verdacht, ein rechtes Schmuddelkind zu sein. Ist aber mangelnde Hygiene wirklich schuld an dem Befall mit den an den Haaren krabbelnden Insekten? „Keineswegs“, sagt Kinder- und Jugendarzt Professor Johannes Liese. „Läuse sind zwar unappetitlich, jedoch kein Beweis für Unsauberkeit: Jedes Kind und jeder Erwachsene kann sich irgendwoher eine Laus einfangen, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Läuse machen auch keine Unterschiede zwischen Nationalitäten und Kulturkreisen: Kinder mit Migrationshintergrund haben in Deutschland ähnlich häufig Kopflausbefall wie Kinder deutscher Eltern“. Besonders wohl fühlen sich Kopfläuse im Nacken, an der Schläfe und hinter den Ohren, gelegentlich aber auch in den Augenbrauen der Kinder, bei Erwachsenen auch unter den Achseln und zwischen den Barthaaren. Sie saugen alle zwei bis drei Stunden Blut und können dabei hochrote, oft stark juckende Stichstellen hinterlassen.  Läuse können nicht fliegen und auch nicht springen, betont der Infektionsexperte der Stiftung Kindergesundheit: „Übertragen werden die sechsbeinigen Plagegeister ausschließlich von Mensch zu Mensch, von Haar zu Haar. Haben die Haare engen Kontakt, findet die Ansteckung in wenigen Augenblicken statt. Besteht der Kontakt längere Zeit, zum Beispiel wenn die Kinder in einem Bett schlafen, können die Läuse auch mehrfach hin und her wechseln“. Die Befürchtung, man könnte auch durch Kopfpolster in Bussen und Bahnen mit Läusen angesteckt werden, ist ebenso grundlos wie die Annahme, dass eine Übertragung auch durch Haustiere erfolgen kann, sagt Professor Liese. Auch Mützen sind höchstens in Einzelfällen eine Ansteckungsquelle: Australische Wissenschaftler fanden bei der Untersuchung der Kopfbedeckungen von 1.000 Kindern keine einzige Laus, während sich in den Haaren dieser Kinder 5.000 Läuse befanden. 

Der Lebenszyklus der Kopflaus verläuft in drei Stadien: Ei, Larve bzw. Nymphe (1–2 mm groß) und erwachsene („adulte“) Laus. Erwachsene Läuse leben zwischen drei und vier Wochen. Die befruchteten Weibchen produzieren in dieser Zeit bis zu 140 Eier. Die Eier werden mit einer wasserunlöslichen Substanz in einem schrägen Winkel nah am Haaransatz an ein Haar gekittet. Nach dem Schlüpfen der Nymphen können die leeren sichtbaren Eihüllen, die auch als Nissen bezeichnet werden, noch monatelang im Haar verbleiben.  Getrennt vom ihrem menschlichen Wirt sterben Kopfläuse innerhalb von zwei bis drei Tagen, bereits nach wenigen Stunden sind sie nicht mehr infektiös.

Nissensuche mit der Leselupe

Läuse benötigen alle drei bis vier Stunden Blut. Die Stichstellen der Läuse jucken meist stark, das Kind kratzt sich deshalb oft intensiv am Kopf. Jedoch nicht immer, hebt die Stiftung Kindergesundheit hervor: Haben sich nur wenige Läuse auf dem Kopf eines Kindes eingenistet, werden die Eltern oft nur durch die weißlichen Nissen auf den Befall aufmerksam.  Nissen unterscheiden sich von Kopfschuppen oder Haarspraypartikeln dadurch, dass sie fest am Haar haften und nicht abgestreift werden können. Beim Nachsehen sollte das Strich für Strich gescheitelte Haar genau untersucht werden. Eine Leselupe kann dabei sehr nützliche Dienste leiten. Zum Auffinden der Läuse muss das Haar systematisch Strähne für Strähne gekämmt werden. Dabei muss der Kamm so geführt werden, dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen heruntergezogen wird. Besonders geeignet, um die Läuse oder Nissen zu erfassen, sind spezielle Läuse-Kämme, deren lange Zinken nicht mehr als 0,2 bis 0,3 mm voneinander entfernt sind). Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig nach Läusen untersucht und diese entfernt werden.

Kombination aus Insektizid und nassem Auskämmen

Leider ist es oft nicht einfach, die lästigen Tierchen wieder loszuwerden. Mit häufigem Waschen der Haare allein ist das jedenfalls nicht zu schaffen: Durch das Waschen der Haare werden die Läuse keineswegs beseitigt, sie werden lediglich sauberer. Eine radikale Rasur des Kopfes gilt zwar nach wie vor als die sicherste Läuseentfernung, wird aber von den Kindern und ihren Eltern meist nicht gewünscht und ist in der Regel auch nicht notwendig.  Erfolg verspricht nur eine gründliche und geduldige lokale Behandlung. Ziel der Therapie ist es, sowohl geschlechtsreife Läuse als auch ihre Larven wirksam abzutöten. Günstig ist es, wenn auch die Eier erreicht werden, was nicht immer der Fall ist. Das Robert-Koch-Institut Berlin empfiehlt dazu die Kombination von nassem Auskämmen und Insektiziden nach folgendem Schema: Tag 1: Mit einem Insektizid behandeln und anschließend nass auskämmen; Tag 5: mit einem Läusekamm nass auskämmen, um früh nachgeschlüpfte Larven zu entfernen, bevor sie mobil sind; Tag 8, 9 oder 10: erneut mit dem Insektizid behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten; Tag 13: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen; Tag 17: evtl. letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen. Gute Läusekämme sind aus Metall. Sie kosten in Apotheken, Drogerien und Sanitätshäusern zwischen zwei und zwölf Euro. Oft liegen sie auch den Verpackungen von Läusemitteln bei.

Läusemittel sind nicht harmlos!

Die als Medikament zugelassenen Läusemittel sind Insektizide, also Insektenvertilgungsmittel. Da sie potentielle Nervengifte sind und außerdem Allergien und Hautirritationen hervorrufen können, muss man sie streng nach Vorschrift anwenden – nicht häufiger als wirklich nötig. Es besteht außerdem das Risiko, dass sich unter den Läusen Resistenzen entwickeln und die Mittel in vielen Fällen nicht mehr wirken.  Nicht chemisch, sondern physikalisch wirken als Medizinprodukt zugelassene Läusemittel, die Dimeticone enthalten. Das sind synthetische Silikonöle. Sie verkleben die winzigen Atemöffnungen der Läuse und töten damit die Insekten ab. Dimeticone gelten als sicher ungiftig, sind jedoch mit einem anderen Risiko behaftet, berichtet die Stiftung Kindergesundheit: Sie sind extrem leicht entflammbar! Es sind schon schwere Brandverletzungen berichtet worden. Die Haare müssen deshalb nach Auftragen des Mittels von offenen Flammen wie Zigaretten, Gasboilern oder Kerzen und starken Wärmequellen (z. B. heißer Haartrockner) unbedingt ferngehalten werden. Als „natürliche“ Mittel werden Produkte aus Kokosöl, Teebaumöl oder Neem-Extrakten angeboten. Ihre Wirksamkeit ist jedoch wissenschaftlich nicht ausreichend nachgewiesen.  Ganz gleich mit welchem Mittel: Babys und kleine Kinder sollten nur unter Anleitung eines Kinder- und Jugendarztes behandelt werden, betont die Stiftung Kindergesundheit. In der Schwangerschaft und Stillzeit müssen die Gegenanzeigen der einzelnen Mittel genau beachtet werden.

Wichtig: Die Einrichtung (Kindergarten oder Schule) informieren!

Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, also dem Kindergarten oder der Schule, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen Kopflausbefall zu machen. Auch andere Personen, die in letzter Zeit engen Kontakt mit dem Kind gehabt haben, zum Beispiel Nachbarn oder Sportkameraden sollten informiert werden. Dies ist sehr wichtig, denn nur so kann eine weitere Verbreitung der Läuse und auch eine Wiederansteckung des eigenen Kindes verhindert werden, betont Professor Johannes Liese von der Stiftung Kindergesundheit. Auch die Verantwortung für die Behandlung und Kontrolle der notwendigen hygienischen Maßnahmen liegt bei den Eltern. Im Fall des Besuchs einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche – z.B. Krippe, Kindergarten, Kita, Schule oder Hort – sind die Erziehungsberechtigten selbst verpflichtet, die korrekte Durchführung der Behandlung zu bestätigen. Je nach örtlicher Regelung können die Institutionen auch eine Bestätigung der korrekten Behandlung durch einen Kinder- und Jugendarzt verlangen. Damit die Plage nicht nach kurzer Zeit erneut losgeht, muss aber noch mehr passieren, betont die Stiftung Kindergesundheit: Zum einen sollten auch die Köpfe der übrigen Familienmitglieder nach lausigen Mitbewohnern abgesucht werden. Zum anderen sollten die persönlichen Gegenstände der verlausten Familie einer Temperatur von über 50 Grad ausgesetzt werden. Das bedeutet: Bürsten, Haarschmuck und Kämme gehören in heißes Wasser, Wäsche, Handtücher und Bettwäsche, aber auch Mützen, Schals und Kopftücher müssen bei 60 Grad gewaschen werden. Größere Reinigungsaktionen in der Wohnung sind dagegen unnötig.

Wann darf das Kind wieder zur Schule?

Nach der sachgerechten Anwendung eines zugelassenen Mittels ist eine Weiterverbreitung auch bei noch vorhandenen Nissen nicht mehr zu befürchten, stellt Infektionsexperte Professor Johannes Liese fest. Wird das befallene Kind mit einem der zugelassenen Läusebehandlungsmitteln nach dem obenstehenden Schema behandelt, darf es am Tag darauf wieder in die Kita oder zur Schule, auch wenn die Therapie noch nicht abgeschlossen ist. Es befinden sich nämlich keine lebenden Läuse mehr in seinen Haaren.

Quelle: Stiftung Kindergesundheit
Internet: www.kindergesundheit.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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