Niedersachsen erweitert Unterstützung für Paare mit Kinderwunsch

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wir tragen gesellschaftlichen Realitäten Rechnung“

Seit 2013 werden Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch gemeinsam vom Land Niedersachsen und dem Bund finanziell bei der künstlichen Befruchtung unterstützt. Die Niedersächsische Landesregierung hat nun beschlossen, den Kreis der Berechtigten bei der Förderung der künstlichen Befruchtung zu erweitern. Ab Oktober 2016 wird diese Unterstützung auch unverheirateten Paaren gewährt.

Niedersachsen erweitert Unterstützung für Paare mit Kinderwunsch

„So selbstverständlich es heute ist, dass Paare ohne Trauschein zusammenleben, so selbstverständlich muss es sein, sie bei ihrem Kinderwunsch zu unterstützen. Familienplanung darf nicht vom Trauschein abhängen“, betonte Ministerin Rundt. „Es ist an der Zeit, unverheiratete Paare nicht länger von familienfördernden Maßnahmen auszuschließen.“

„Ich freue mich, dass Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen, zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die für die künstliche Befruchtung von Bund und Land bereit gestellten Mittel betragen weiterhin jeweils 1,7 Millionen Euro. Land und Bund zahlen für die ersten drei Versuche – genau wie bei Ehepaaren – einen Zuschuss von maximal 800 Euro für eine In-Vitro-Fertilisation, für die teurere ICSI-Behandlung werden maximal 900 Euro gezahlt. Wird ein vierter Versuch nötig, verdoppeln sich diese Beträge.

Niedersachsen verfolgt weiterhin das Ziel, dass sich auch die Krankenkassen bewegen und unverheirateten Paaren bei der künstlichen Befruchtung zukünftig die gleichen Ansprüche gewähren wie Ehepaaren. Denn nach wie vor sind unverheiratete Paare bei den Kosten für eine künstliche Befruchtung besonders benachteiligt – sie erhalten bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung keine finanzielle Hilfe durch die Krankenkassen. Außerdem werden sie wie Privatpatienten behandelt, müssen also deutlich mehr bezahlen.

Unverheiratete heterosexuelle Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben, finden auf folgender Seite Informationen zur finanziellen Unterstützung: www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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