Verkauf von Keramik auf Weihnachtsmärkten – Konformitätserklärung muss dabei sein!

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) weist darauf hin, dass beim Kauf von Tassen, Tellern und Schüsseln wie auch allen anderen Keramikgegenständen die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch mit Lebensmitteln in Kontakt kommen eine sogenannte Konformitätserklärung ausgehändigt werden muss. Andernfalls dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.

 Aufgepasst beim Kauf von Keramik und Geschirr auf Weihnachtsmärkten

Hintergrund ist die Lebensmittelbedarfsgegenstände Verordnung. Demnach dürfen Produkte aus Keramik gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine schriftliche Konformitätserklärung (KE) in deutscher Sprache beigefügt ist. Diese KE ist ähnlich der CE-Kennzeichnung eine Herstellerbescheinigung, dass die Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem auch die Einhaltung der Grenzwerte für die Blei- und Cadmiumlässigkeit bei Keramik.

Wie das CVUA berichtet, wurden im Jahr 2015 bei 37 von 38 Proben keine Konformitätserklärung ausgehändigt

Für die ordnungsgemäße Aushändigung der Konformitätserklärung ist der jeweilige Inverkehrbringer, also der Verkäufer verantwortlich

Die Konformitätserklärung muss vom Hersteller ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Herstellers und ggf. die des Importeurs, Identität des Lebensmittelbedarfsgegenstandes aus Keramik,
Datum der Erstellung der Konformitätserklärung und die Bestätigung, dass die Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 eingehalten werden.

Merkblatt „Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen (LM-BG) aus Keramik“

Den ganzen Artikel des CVUA können sie hier nachlesen

Verkauf von Handarbeiten und Selbstgemachtem: Das gilt es zu beachten

Gleiches gilt natürlich auch für selbst hergestellte Spielzeuge, Kissen / Wärmekissen, Krabbeldecken oder Textilien unterliegen strengen Auflagen, wenn diese verkauft werden. Angefangen bei der CE Kennzeichnung bis hin zur Materialauswahl und Beschaffenheit.

Alle selbst produzierten Artikel müssen die entsprechenden Richtlinien für Babyartikel, Spielzeug und Textilien einhalten. Ansonsten kann es teuer werden, denn der Verkäufer haftet für alle möglichen Schäden!

infoVerkauf von Handarbeiten und Selbstgemachtem:
Das gilt es zu beachten >>


 

Quelle Keramik: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Internet: http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb.de/

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

Weitere Artikel zum Thema
[thumb_list num=“1″ cats=“14″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „kinder“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]