Salmonellenskandal: Sofortiges Verkehrsverbot gegen "Bayern Ei" verhängt

Die Regierung von Niederbayern teilt mit, dass in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden an den Landratsämtern Deggendorf und Straubing-Bogen am Freitagabend (07.08.2015) für die Firma Bayern-Ei ein sofortiges Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel verhängt wurde.

 
eier
 
Das Verbot gilt bis auf Weiteres für die Standorte Niederharthausen sowie Tabertshausen und für alle Handelsklassen von Eiern. Am Standort Ettling werden keine Eier produziert, weil die Herde ausgestallt ist. Damit gelangen von der Firma Bayern-Ei keine Eier mehr als Lebensmittel auf den Markt. Das Verbot wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden überwacht.
 

Die Anordnung beruht auf aktuellen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen Verantwortliche des Betriebs wegen des Verdachts auf mögliche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Dabei haben sich auch Anhaltspunkte für das Umpacken retournierter Ware und die Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums ergeben.

Infobox Bayern-Ei

Eier von Bayern-Ei sind an den Stempelkennzeichnungen 3-DE-0920411, 3-DE-0920431 und 3-DE-0920441 zu erkennen

Erst kürzlich musste Bayern-Ei nach erneutem Salmonellenverdacht Eier zurückrufen

Betroffen sind folgende Eier

Eier Güteklasse A
Mindesthaltbarkeitsdatum: 18.08.2015 bis 23.08.2015
Kennzeichnung 3-DE-0920431
Packstelle DE-092134

Verbrauchern wird dringend angeraten betroffene Eier nicht zu verzehren!

Quelle: Regierung von Niederbayern / Landshut

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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