Das Trampolin ist kein "Kinderhütedienst"

Die Schweizer bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung gibt Tipps für die sichere Benutzung der beliebten Freizeitgeräte
 
Unfälle auf Garten- oder Freizeit-Trampolinen enden oft mit sehr schweren Verletzungen

Unfälle auf Garten- oder Freizeit-Trampolinen enden oft mit sehr schweren Verletzungen. Betroffen sind davon meistens Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 4 und 15 Jahren. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung hat daher in einer Broschüre, einem Video sowie einer Checkliste die wichtigsten Hinweise zum sicheren Aufstellen, Benutzen und Warten von Trampolinen zusammengestellt. Ziel: Die nicht ungefährlichen Trampoline sollen mit grösstmöglicher Sicherheit verwendet werden können.

Kinder lieben es, auf Trampolinen zu springen. Doch der Spass verleitet sie häufig dazu, sich unvorsichtig zu verhalten. Das kann zu Unfällen führen. Die Gefahr steigt markant, wenn zwei oder noch mehr Personen gleichzeitig das Trampolin benutzen – unkontrollierte Sprünge oder Zusammenstösse sind vorprogrammiert. Daher empfiehlt die bfu, dass sich beim Springen nie mehr als eine Person auf dem Trampolin aufhalten soll. Abspringen und landen sollen die Kinder in der Mitte des Sprungtuchs, Saltos sollten unterlassen werden. Wichtig ist zudem, dass die Kinder keinesfalls vom Trampolin direkt auf den Boden oder auf andere Gegenstände springen.

Gesamtschweizerische Unfallzahlen zum Trampolinspringen sind nicht verfügbar. Die bfu geht davon aus, dass jeder dritte Unfall mit einer schweren Verletzung endet. Zudem berichten Spitäler von steigenden Verletztenzahlen. So hat – beispielsweise – eine detaillierte Studie des Inselspitals Bern aufgezeigt, dass allein hier die Fälle zwischen 2003 und 2009 von 13 auf 86 pro Jahr zugenommen haben.

Da der Trend zu Trampolinen ungebrochen ist und mittlerweile eine grössere Zahl älterer Geräte in Schweizer Gärten steht, hat die bfu die wichtigsten Tipps beim Kauf und Unterhalt zusammengestellt:

  • Neue Trampoline für den häuslichen Gebrauch verfügen – gemäss der seit 2015 gültigen Produktenorm EN 71-14 – über ein Fangnetz, das Stürze auf den Boden und die Umrandung verhindert. Rahmen, Federn und Gummizüge sind komplett abgedeckt. Veraltete Trampoline ohne Netz sollten deshalb besser ersetzt werden. Generell gilt: je stabiler, desto sicherer!

  • Besitzer eines Trampolins sind dafür verantwortlich, dass dieses richtig aufgestellt und unterhalten wird. Eine bfu-Checkliste zeigt, welche Wartungsarbeiten täglich, wöchentlich bis monatlich sowie jährlich anstehen. Abgenutzte, überbeanspruchte oder fehlende Teile sind ein Sicherheitsrisiko!

  • Vor allem kleinere Kinder sind beim Springen zu beaufsichtigen. Die Aufsicht obliegt dabei nicht nur Personen, die Trampoline aufstellen, sondern auch den Erziehungsberechtigten der Kinder. Trampoline sind also kein «Kinderhütedienst»!

Dokumentation

Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Internet: http://www.bfu.ch/

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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