Ab in den Müll: Verbotene Weichmacher in Spielzeug Schlangen von Out of the blue

In diesen Spielzeug Schlangen aus Plastik stecken verbotene Weichmacher weit über den Grenzwerten. Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an und gelangen so in den Organismus.

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Wir empfehlen die Entsorgung bzw. die Rückgabe der Schlangen. Auf jeden Fall sollten diese sofort aus Kinderzimmern verschwinden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 14 vom 11.04.2014

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 15 A12/0686/14
Meldendes Land: unbekannt
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Spielzeug / Spiele
Produkt: Kunststoff Schlangen
Marke: Out of the blue
Name: unbekannt
Beschreibung: Kunststoff-Schlangen in verschiedenen Farben (gelb-grün, hellgrün, braun)
Typ / Artikel-Nr.: Art.-Nr. 12/1315
Chargen: 14751,14751 und 16720
Barcode: 4029811290239
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil di-(2-ethylhexyl) (DEHP) und Di-isononyl (DINP) Phthalate über den zulässigen Werten (Messwerte: DEHP bis zu 11,7 Gew.%, DINP bis zu 22,1 Gew.% ) enthalten ist
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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