Wenn gefährliche Strahlen ins Auge gehen – Laserpointer sind kein Spielzeug

Der Berufsverband der Augenärzte macht darauf aufmerksam, dass es immer häufiger zu Verletzungen der Netzhaut mit teilweise bleibender Sehminderung durch Laserpointer kommt. Wenn solche gefährlichen Strahlen ins Auge gehen, können auch Augenärzte mitunter nicht mehr helfen. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands rät deshalb erneut zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Laserpointern.

Laserpointer sind kein Spielzeug

Solche Fälle müssen Augenärzte immer häufiger behandeln: Ein Junge hatte im Urlaub einen Laserpointer geschenkt bekommen und spielte zu Hause damit vor einem Spiegel. Der reflektierte Strahl traf ihn ins Auge und verletzte die Makula, die Stelle des schärfsten Sehens der Netzhaut. Im US-amerikanischen Fachblatt „Ophthalmology“ veröffentlichten Augenärzte aus Saudi-Arabien vor Kurzem eine Fallserie von 14 jungen, männlichen Patienten, die meist beim Spiel mit Laserpointern verletzt wurden. Netzhautblutungen und Löcher in der Makula waren dabei die Schäden, die die Strahlen angerichtet hatten. Nur bei vier Patienten trat spontan eine Verbesserung der Sehstärke ein, die anderen mussten behandelt werden.

Die Serie von Meldungen über Flugzeugpiloten oder auch Fußballspieler und Autofahrer, die mit Lasern vorsätzlich verletzt werden, reißt nicht ab. Und immer wieder verletzen sich Kinder beim vermeintlich harmlosen Spiel. Deshalb betonen Augenärzte einmal mehr: Ein Laserpointer ist kein Spielzeug! Der Blinkreflex schützt nicht ausreichend zuverlässig bei Laser-Blendung. Insbesondere im Ausland gekaufte oder illegal importierte Geräte überschreiten häufig die geltenden Grenzwerte. Das Schweizer Bundesamt für Metrologie hat jüngst 48 Laserpointer getestet, von denen die meisten von der Kantonspolizei Bern konfisziert wurden, nachdem sie unerlaubt eingesetzt worden waren. Die Untersuchungen zeigten, dass nur zwei Laserpointer den zulässigen Grenzwert einhielten, alle anderen waren stärker als es ihre Klasse erlaubt hätte. Eines der Geräte war sogar 1000-mal zu stark.

Laserstrahlen gehen nahezu parallel von der Lichtquelle aus. Die starke Bündelung ermöglicht hohe Bestrahlungsstärken, die vor allem die Netzhaut des Auges schädigen können. „Trifft Laserlicht auf die Netzhaut, kann es in einfachen Fällen zu einer Blendung der Sinneszellen ohne strukturellen Schaden kommen, die sich nach Minuten wieder bessert“, schildert Prof. Dr. Horst Helbig, Direktor der Universitäts-Augenklinik Regensburg, die ersten Symptome. „Dieses Phänomen kennen die meisten Menschen auch von anderen hellen Lichtquellen. Bei stärkerer oder längerer Einwirkung des Laserlichtes auf die Netzhaut kann aber auch ein irreversibler Gewebeschaden auftreten. Der umschriebene Ausfall des Sehens, wie wir ihn nach Blendung kennen, bildet sich nicht wieder vollständig zurück. Dies kann zum bleibenden Verlust des zentralen Sehens und der Lesefähigkeit führen“, macht Prof. Helbig klar.

Tipps zum Umgang mit Lasern

Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Laserpointern:

  • Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden.
  • Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen.
  • Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
  • Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden.
  • Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen.
  • Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

Vor allem gilt es, Laserschäden am Auge zu vermeiden, rät Prof. Helbig. „Wenn dennoch Sehstörungen nach Belichtung des Auges mit einem Laser auftreten, sollte man umgehend einen Augenarzt aufsuchen. Er kann eine Behandlung mit hoch dosiertem Kortison versuchen, um den bleibenden Schaden so klein wie möglich zu halten.“

Quelle: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Internet: www.augeninfo.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

mzt

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