Rückruf: Verletzungsgefahr bei Mähroboter von Pearl

2014-w4_14590-1fDas europäische Schnellwarnsystem Rapex meldet in der Wochenmeldung 4/2014 den Rückruf eines Mähroboters von Pearl aufgrund Verletzungsgefahr. Ursache ist ein nicht ausreichender Klingenschutz, wodurch es unter ungünstigen Voraussetzungen zu schweren Verletzungen kommen kann.

Verbraucher sollten vorhandene Geräte nicht mehr verwenden und zurückgeben!

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 04 vom 31.01.2014

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 17 A12/0137/14 
Meldendes Land: Deutschland 
Herkunftsland: China 
Kategorie: Maschinen 
OECD Portal Kategorie: 81000000 – Garten / Rasen 
Produkt: Mähroboter / Rasenmäher
Marke: PEARL / Royal Gardineer 
Name: Robert Mower
Beschreibung: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Artikel-Nr. NX-5018-Serie Nr. 115830 
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4022107202930 
Art der Gefährdung: Verletzung
  Der seitliche Klingenschutz ist nicht ausreichend. Der Benutzer könnte dadurch schwere Veletzungen erleiden
Art des Rückrufs / der Warnung:

Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt,
Zerstörung der Restbestände,
Rückruf der Produkt vom Endverbraucher

Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Maschinenrichtlinie 

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

mzt

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